Die Landes-Fördergelder für die Musikschulen müssen verknüpft werden mit guten Arbeitsbedingungen. Dies fordert der neu gewählte baden-württembergische Landesvorstand der ver.di-Fachgruppe Musik als gewerkschaftliche Vertretung von mehr als 500 in ver.di organisierten Musikschullehrer:innen im Land:
Kulturförderung soll nur dann gezahlt werden dürfen, wenn die Mehrheit der Lehrkräfte an einer Musikschule fest angestellt ist. Siegfried Heim, ver.di Baden-Württemberg: „Es ist ein Skandal, dass es Musikschulen gibt, die ihren Lehrbetrieb fast ausschließlich mit schlecht bezahlten Honorarkräften gestalten.“ Fest angestellte Lehrkräfte an kommunalen Musikschulen erhalten mindestens ein Gehalt der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes. Honorarlehrkräfte bekommen einen deutlich geringeren Stundensatz ohne Zuschüsse des Arbeitsgebers zur Kranken- und Rentenversicherung. ver.di fordert deshalb, dass mindestens 80 Prozent der Lehrkräfte einer Musikschule fest angestellt sein müssen.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg