Am Donnerstag stoppte die Polizei in Geislingen und in Göppingen zwei Fahrer.
Gegen 11 Uhr sah eine Polizeistreife einen 26-Jährigen in der Eberhardstraße fahren. An seinem Roller war kein gültiges Kennzeichen angebracht. Die Beamten stoppten ihn. Einen Versicherungsschutz für das laufende Versicherungsjahr konnte der Fahrer nicht vorweisen. Weiterfahren durfte er nicht und muss nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Ähnlich erging es einem 35-Jährigen in Göppingen. Denn der war kurz vor 23 Uhr in der Bahnhofstraße mit seinem E-Scooter unterwegs. An seinem Gefährt war ebenfalls kein gültiges Kennzeichen montiert. Mangels Versicherungsschutz wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt. Auch er muss nun mit einer Anzeige rechnen.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher eines Unfalls, der ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
PM Polizeipräsidium Ulm