ver.di Baden-Württemberg begrüßt, dass die Redaktionsverhandlungen für die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst nun endgültig mit weiteren Verbesserungen und Klarstellungen abgeschlossen werden konnten. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin:
„Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Der KAV, der seit Mai auf der Bremse steht, muss jetzt Städte und Gemeinden auffordern, unverzüglich die Umsetzung des Tarifvertrages vorzunehmen. Damit bei den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst endlich die Verbesserungen, für die sie im Frühjahr erfolgreich gekämpft haben, auch ankommen. Die Zulagen müssen jetzt so schnell wie möglich rückwirkend ab Juli ausgezahlt werden. Klar ist nun, dass sie mit bestehenden Zulagen nicht verrechnet werden dürfen. Dazu gehören auch die zwei Regenerationstage, die ab sofort beantragt werden müssen, damit sie noch für dieses Jahr gewährt werden können. Und dazu gehört vor allem, die nun möglichen besseren Eingruppierungen für viele Beschäftigte vorzunehmen. Übrigens rückwirkend ab Januar. Wir freuen uns, dass die Zulage für die Praxisanleitung nun doch auch für Kita-Leitungen bezahlt wird. Und dass es positive Klarstellungen bei den Eingruppierungen für Beschäftigte in der Behindertenhilfe gab.“
„Leider hat es die VKA erneut verpasst, ein Signal der Wertschätzung an die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu senden. Erst hatten die Arbeitgeber keine zeitnahen Termine für die Redaktionsverhandlungen und dann kamen sie mit Papieren, die den Anspruch auf die Regenerationstage für 2022 ad absurdum und für die weiteren Jahre deutlich erschwert hätten“, ergänzt Hansi Weber, Mitglied in der Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst und Vorsitzende der Fachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit ver.di Baden-Württemberg.
Weitere Informationen in der PM des ver.di Bundesvorstandes: Sozial- und Erziehungsdienst: Tarifergebnis jetzt in trockenen Tüchern Zwei Regenerationstage gibt es bereits in diesem Jahr Die Tarifrunde für die 330.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist endgültig und erfolgreich „in trockenen Tüchern“. Nach drei Verhandlungsterminen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurde jetzt auch die redaktionelle Umsetzung des Ergebnisses abgeschlossen. Danach können Beschäftigte in Kitas, in den Jugendämtern und Einrichtungen der Behindertenhilfe die im Mai vereinbarten zwei jährlichen Regenerationstage bereits in diesem Jahr erstmals beanspruchen. Die Möglichkeit, zwei weitere Tage gegen die vereinbarte Zulage von monatlich 130 beziehungsweise 180 Euro einzutauschen, ist ab 2023 möglich. Gezahlt wird diese Zulage aber bereits rückwirkend ab 1. Juli 2022. Grundlage für den Kürzungsbetrag im Tausch gegen freie Tage ist das monatliche Entgelt. Wesentlich erweitert werden konnte in den Redaktionsverhandlungen auch der Kreis derjenigen, die die Zulage in Höhe von 130 Euro erhalten sowie der Kreis der Praxisanleiter*innen, die Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 Euro monatlich haben. Von den Verhandlungen betroffen sind auch zahlreiche Beschäftigte bei anderen Trägern, die das Verhandlungsergebnis übernehmen. „Vier zusätzliche freie Tage sind ein echter Einstieg zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Das motiviert die Beschäftigten, auch in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst mit Bund und Kommunen ein gutes Ergebnis zu erstreiten“, so Behle.
Die Verhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen, darunter auch die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen, starten im Januar 2023.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg