Viele Unternehmen in Baden-Württemberg erhoffen sich vom neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz Verbesserungen bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs, denn für mehr als jedes zweite Unternehmen stellt laut IHK-Konjunkturumfrage vom Januar der Fachkräftemangel ein Geschäftsrisiko dar.
„Die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestrebte erleichterte Zuwanderung von Fachkräften begrüßen wir. Das ist ein erster Schritt zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Allerdings darf das Gesetz nicht restriktiv ausgelegt werden, sonst verhindert es die Zuwanderung von Fachkräften anstatt sie zu vereinfachen“, sagt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) und Präsidentin der IHK Region Stuttgart, der bei Beschäftigungs- und Ausbildungsfragen federführenden Kammer im Land. Durch das ab März geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden Mehraufgaben für die Ausländerbehörden erwartet. „Eine effiziente und serviceorientierte Bearbeitung der Anträge muss sichergestellt werden. Die Struktur der Ausländerbehörden sollte dahingehend geprüft werden, ob diese den anstehenden Aufgaben gerecht wird“, so Breuning.
Die Betriebe in Baden-Württemberg haben Bedenken, ob die Zuwanderungsverfahren über die lokalen Ausländerbehörden einheitlich, zügig und mit hoher Kompetenz durchgeführt werden können. „Die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden – wie sie im Gesetz vorgesehen sind – halten wir für das richtige Instrument, um Kompetenzen zu bündeln und die Zuwanderungsverfahren ausländischer Fachkräfte in hoher Qualität und Zuverlässigkeit durchzuführen. Ob das jede einzelne Ausländerbehörde im Land sicherstellen kann, sehen wir skeptisch“, so Breuning.
Neben dem zum 1. März geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist im Januar das Duldungsgesetz in Kraft getreten, das unter anderem die Duldung Geflüchteter in Beschäftigung oder Ausbildung regelt. Die Unternehmen haben Sorge, dass die neu in Kraft getretene Beschäftigungsduldung bestehende Beschäftigungsverhältnisse gefährdet. Insbesondere die verlangte 12-monatige Vorduldungsfrist für die Erteilung der Beschäftigungsduldung könnte aufgrund lang andauernder Asylverfahren für viele Geflüchtete, die schon seit Jahren im Land sind und arbeiten, zum Stolperstein werden. „Mit dem Duldungsgesetz und der darin enthaltenen Ausbildungsduldung, der so genannten 3+2-Regelung, wurden die Rahmenbedingungen geschaffen. Jetzt müssen die im Gesetz enthaltenen Ermessensspielräume von den Behörden großzügig ausgelegt werden, um möglichst viele gut integrierte und beschäftigte Geduldete im Land zu halten“, betont Breuning.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag