BUND und NABU in Baden-Württemberg kommentieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Stopp der Biberverordnung:
Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg, sagt dazu:
„Die Entscheidung des VHG war absehbar und ist eindeutig. Das Land muss diese anerkennen und darf die Biberverordnung nicht anwenden. BUND und NABU hatten die Verordnung von Beginn an grundsätzlich abgelehnt, da sie nicht auf dem Boden des Bundesnaturschutzgesetzes und der europäischen FFH-Richtlinie steht. Das sahen auch über 14.300 Menschen so, die unsere gemeinsame Landtagspetition zum Schutz des Bibers gegen die Verordnung unterstützten. Die Landesregierung sollte sich besser auf die positiven Leistungen dieser Tierart fokussieren und aus dem Beschluss lernen: Weg von übereiltem Aktionismus und vermeintlich schnellen Lösungen, hin zu einem fachlich fundierten, rechtssicheren und konfliktmindernden Bibermanagement. Wer die vorhandene Expertise im Land ignoriert, darf sich über erwartbare gerichtliche Niederlagen nicht wundern.“
Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender, ergänzt: „Für den Biber und die Natur in Baden-Württemberg ist die Eilentscheidung eine gute Botschaft. Gerade die aktuelle Hitze- und Trockenperiode führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, unsere Landschaft im Klimawandel resilienter zu machen und Wasser in der Fläche besser zurückzuhalten. Der Biber ist hierfür ein exzellenter Partner. Er verrichtet diese Arbeit für uns an vielen Stellen kostenlos, unbürokratisch und schneller als jeder Bagger. Dort, wo es tatsächlich Probleme gibt, lassen sich diese zumeist auch ohne Abschuss pragmatisch lösen. Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, beim Bibermanagement zur Vernunft zurückzukehren und das bereits gut etablierte Bibermanagement weiter zu stärken. Abschüsse müssen dabei wieder die Ausnahmen bleiben.“
Hintergrund: Trotz massiver Kritik von Seiten des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) am 20. Januar veröffentlicht. Sie ermöglicht bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung unter anderem Maßnahmen bis hin zum Töten von Bibern mit Hilfe einer Allgemeinverfügung für ganze Regionen und Kreise. Bislang war das nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. BUND und NABU haben deshalb am 6. Februar die Online-Petition „Stoppt das geplante Biber-Töten!“ beim Landtag gestartet. Innerhalb von sechs Wochen haben 14.348 Menschen die Petition mitgezeichnet und fordern damit von der Landesregierung, die BiberVO zurückzuziehen. Sie erreichte die bisher höchste Beteiligung seit dem Start der Plattform des Landtags im Juli 2025.
Mehr Informationen:
- Über 14.300 Menschen unterzeichnen für Schutz des Bibers
- Hintergründe und FAQ zur Biber-Petition
- Ende der Biber-Petition- NABU Baden-Württemberg
- BUND zum Biber in Baden-Württemberg
- Der Biber – NABU Baden-Württemberg
- Internationaler Tag des Bibers – NABU Baden-Württemberg
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg