Arbeitszeitgesetz: UFO und VC fordern Arbeitszeitschutz für Kabine und Cockpit

Die aktuelle Diskussion um die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes und den bekannt gewordenen Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium lenkt den Blick erneut auf die Frage, wie Arbeitszeit in Deutschland künftig geregelt werden soll – und wie das Verhältnis von Flexibilisierung und Schutzstandards austariert wird. Aus Sicht der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) und der Vereinigung Cockpit (VC) bleibt dabei eine zentrale Schutzlücke weiterhin unbeachtet: Kabinen- und Cockpitbeschäftigte sind in Deutschland pauschal vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

Dabei arbeiten sie mit langen Diensten, Nachtarbeit, Zeitzonenwechseln und hoher Verantwortung – werden arbeitszeitrechtlich aber noch immer auf Sonderregeln verwiesen, die vor allem Mindeststandards der Flugsicherheit sichern. UFO und VC fordern deshalb, diese Ausnahme zu beenden und berufsspezifische Regeln für fliegendes Personal zu schaffen.

„Unsere Kolleg*innen arbeiten nachts, über Zeitzonen hinweg, mit wechselnden Einsatzzeiten und oft unter hoher körperlicher und mentaler Belastung. Trotzdem werden sie in Deutschland pauschal vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Wer in der Kabine Verantwortung für Sicherheit, Evakuierung, Erste Hilfe und die Menschen an Bord trägt, braucht auch einen gesetzlichen Schutzrahmen für Erholung, planbare freie Tage und ein Sozialleben, das nicht in die gesetzliche Mindestruhe zwischen zwei Flügen gepresst wird“, erklärt Kai Uwe Fuelle-Netzer, UFO-Vorstand für Politik und Außenbeziehungen.

Auch aus Sicht der Vereinigung Cockpit greift die derzeitige Rechtslage zu kurz. Europäische Flugdienst- und Ruhezeitregeln seien wichtig für die Sicherheit des Flugbetriebs, könnten aber keinen umfassenden sozialen Arbeitszeitschutz ersetzen.

„Cockpitbesatzungen tragen in jeder Phase eines Fluges Verantwortung für komplexe Entscheidungen und die Sicherheit für die Menschen an Bord. Wer über Arbeitszeit spricht, muss deshalb auch über Ermüdung, Konzentrationsfähigkeit und nachhaltige Einsatzplanung sprechen. Europäische Flugdienst- und Ruhezeitregeln setzen wichtige Mindeststandards für den Flugbetrieb. Sie ersetzen aber momentan keinen sozialen Arbeitszeitschutz, der Belastungsspitzen begrenzt und verlässliche Erholung sicherstellt. Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Lücke für das fliegende Personal schließt und sich auch auf europäischer Ebene für eine entsprechende Regelung einsetzt“, so Oliver Löwe, Vorstand bei der Vereinigung Cockpit.

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern UFO und VC, fliegendes Personal in den Schutzbereich des Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen. Vorgeschlagen werden klare Grenzen für Arbeitsbelastung, verbindliche Erholungszeiten, berufsspezifische Ausnahmen für operative Notwendigkeiten und ein wirksamer Ausgleich bei besonderen Belastungsspitzen.

UFO und VC stehen mit ihrer berufsspezifischen Expertise für einen konstruktiven Austausch über die Aufnahme von fliegendem Personal in das Arbeitszeitgesetz jederzeit bereit.

Gemeinsames Positionspapier von UFO und VC

Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

PM Vereinigung Cockpit e.V.

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