Im Juni finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt, gefolgt von den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September. Im Vorfeld der Wahlen werben Parteien im Radio und im Fernsehen um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger. Rund um diese Wahlwerbung gelten verschiedene Regeln des Medienrechts.
Vor diesem Hintergrund eines Superwahljahrs haben die Medienanstalten ihren Leitfaden zu Wahlsendezeiten für politische Parteien im Privatrundfunk aktualisiert.
Der Leitfaden klärt darüber auf:
- Wer Anspruch auf Sendezeiten für Wahlwerbung hat
- Wie Sender ein chancengleich gestaltetes System der Wahlsendezeiten anbieten
- Wer für den Inhalt der Wahlspots verantwortlich ist
- Welche Kontrolle Sender über den Inhalt der Spots haben
- Wie sich die Wahlwerbesendezeiten berechnen
- Welchen Sendeplatz Wahlwerbespots bekommen
- In welchem Zeitraum Wahlwerbung ausgestrahlt wird
- Wie Wahlsendungen gekennzeichnet werden
- Wer die Kosten für Wahlspots trägt
- Welche gesonderte Rechtslage in Bayern gilt
Der Leitfaden gibt also Orientierung, wie das Ziel eines fairen und transparenten Verfahrens für alle Beteiligten zu gewährleisten ist.
Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Radio und TV unterliegen detaillierten medienrechtlichen Vorgaben, wenn es um Wahlwerbung geht. Mit dem aktualisierten Leitfaden möchten wir den regulierten Anbietern konkrete Hinweise und damit mehr Rechtssicherheit rund um die anstehenden Wahlen geben.“
Den Leitfaden der Medienanstalten zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien im bundesweit ausgerichteten privaten Rundfunk finden Sie hier:
PM die medienanstalten Gemeinsame Geschäftsstelle