Veränderungen und Neuregelungen für Autofahrer

Der regionale Pressesprecher des ACE Autoclub Europa für den Raum Esslingen-Göppingen, Harald Kraus, hat in einer digitalen Mitgliederzusammenkunft auf einige für die Autofahrer ab 1. Januar 2021 bedeutsame Veränderungen und Neuregelungen hingewiesen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in jeweils 48 Zulassungsbezirken Auf- oder Abstufungen.. Von diesen Änderungen sind bundesweit 4,5 Millionen Fahrzeughalter betroffen. In 317 Zulassungsbezirken und für 32,4 Millionen Haftpflichtversicherte bleibt dagegen alles beim Alten.

Auch für 1,4 Millionen Voll- und Teilkaskoversicherte gibt es ab 2021 günstigere, für 1,2 Millionen Versicherungsnehmer aber höhere Einstufungen. Hier ändert sich für 29,6 Millionen Versicherte nichts. „Wenn der Versicherer nicht ohnehin schon darüber Mitteilung gemacht hat, empfehlen wir nachzufragen“, sagte Harald Kraus vom ACE dazu.

Eine wichtige Regelung wurde nach Angaben des ACE in das Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen. Der auf den ersten Blick ungewöhnliche Zusammenhang besteht darin, dass nun ein gesetzlich geregelter Anspruch von Wohnungseigentümern und Mietern darauf besteht, auf dem Grundstück des bewohnten Hauses eine Elektro-Ladesäule (auf seine Kosten) installieren zu dürfen.

Bei Neuzulassung von PKWs mit Verbrennerantrieb gilt ab 01.01.2021 eine stärker am Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer. Je nach Höhe der Emissionen steigt die Steuer von zwei bis auf 4 Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt, so der ACE, als zweiter Steuer-Tarifbaustein bestehen. Für emissionsarme PKW bis zu einem Schwellenwert von 95 Gramm je km gilt bis Ende 2024 ein Steuerfreibetrag von 30 Euro. Reine Elektrofahrzeuge werden bis 2025 von der Kfz-Steuer befreit, so der ACE.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des ACE, dass ab 2021 die Entfernungs-pauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent steigt und ab 2024 auf 38 Cent erhöht werden soll. Wer wegen zu geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen muss und deshalb nicht in den Genuss der Entfernungspauschale kommen kann, hat jedoch Anspruch auf eine sogenannte Mobilitätsprämie.

Auf in der Schweiz neu geltende Verkehrsregeln macht der ACE ebenfalls aufmerksam. Ab 2021 müssen sich in der Schweiz Verkehrsteilnehmer zwingend an das Reißverschlussprinzip halten, wenn auf der Autobahn eine Spur „abgebaut werden muss“, heißt es laut ACE im verkehrsbürokraten-deutsch. Ferner gilt wie in Deutschland künftig auch in der Schweiz die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, wobei der Pannenstreifen nicht belegt werden darf.

Schließlich erwartet der ACE, zweitgrößter Autoclub Deutschlands, dass sich die Verkehrsminister endgültig auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigen, der deutlich höhere Strafen unter anderem für zu schnelles Fahren, vorsieht. Noch gelten bis dahin wegen eines Formfehlers die „alten Strafen“ weiter.

 

PM ACE AUTO CLUB EUROPA FÜR DEN RAUM GÖPPINGEN-ESSLINGEN

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