Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2020

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Herr Manfred Mezger von Büro mquadrat zum Tagesordnungspunkt 2, sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Presse war entschuldigt und Zuhörer gab es keine.


Die Gemeinderatsitzung konnte trotz verordneter Ausgangsbeschränkung mit dem Verweis auf § 10 Abs. 4 (Nr. 1) der Corona-Verordnung BW ordnungsgemäß stattfinden. Die Teilnahme der Bürgerschaft an der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips wäre ebenfalls gemäß § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung BW auch nach 20:00 Uhr erlaubt gewesen.
Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letztem öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.November 2020

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Bebauungsplan „Buchstraße“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan- , Aufstellungsbeschluss- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belangen Für den Bereich entlang der Buchstraße besteht aktuell Planungsrecht über den Ortsbauplan aus dem Jahr 1939. Aufgrund des Wunsches eines Anliegers nach einer baulichen Erweiterung, hat sich herausgestellt, dass durch die dort festgelegte und relativ eng gefasste Baulinie wenig Spielraum für Nachverdichtung und Erweiterung gegeben ist.
In Zusammenhang mit den Bebauungsplanverfahren im Bereich der Kreuzäckerstraße, die nördlich des Planbereichs verläuft, umfasst der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung auch Flächen an der Kreuzäckerstraße, die nicht Teil bzw. isolierte Bereiche aus diesen Änderungsverfahren darstellen.
Die bislang festgesetzten Baulinien ermöglichen eine Bautiefe von etwa 10 m. Der Abstand zur Buchstraße beträgt 10-15 m. Die vorhandenen Hauptgebäude haben diese Festsetzungen eingehalten. Es sind aber in der Abstandsfläche zur Buchstraße bereits Garagen entstanden, wodurch die Bebauung näher an die Straße herangerückt ist.
Um vor dem Hintergrund einer Nachverdichtung in diesem Bereich nicht nur Garagen und Nebenanlagen zuzulassen, soll die vorliegende Änderung hier eine großzügigere Bebauung der Grundstücke ermöglichen. Dabei soll durch die Festlegung eines Abstands der Bebauung zur Buchstraße weiterhin eine Vorgartenfläche freigehalten werden.
Entlang der Kreuzäckerstraße liegen Bereiche im Geltungsbereich, für die ebenfalls eine Erweiterung bzw. Neuordnung der überbaubaren Flächen erfolgen soll. Zudem ist vorgesehen am Einmündungsbereich der beiden Straßen öffentliche Parkplätze auszuweisen, mit denen dem Parkdruck in diesem Bereich begegnet werden kann.
Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan ohne die Festlegung der Art der baulichen Nutzung aufgestellt. Die sonst getroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen regeln die wesentlichen städtebaulichen Gestaltungsanforderungen im Planbereich. Zu beachten sind zudem ein Leitungsrecht für die Wasserleitung der Kornberggruppe sowie die Lärmeinwirkungen der Autobahn.
Die örtlichen Bauvorschriften haben die Regelungen übernommen, welche bereits in jüngsten Änderungsverfahren für andere Ortsbereiche festgelegt wurden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere innerörtliche Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen ist daher die Änderung des geltenden Planungsrechts erforderlich. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, in das Verfahren zur Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplans „Buchstraße“ einzusteigen. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine „klassische“ Nachverdichtung handelt, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchstraße“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Die Verwaltung schlug weiter vor, den vom Büro „mquadrat“ erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Buchstraße“ und dessen örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 14.12.2020 zu beschließen. Dem folge der Gemeinderat mit der Ergänzung der Planungsrechtlichen Festsetzungen, unter Nr. 3, dass ausnahmsweise auf 20 % der straßenzugewandten Grundstückslänge durch Hauptgebäude und Nebenanlagen die Baugrenze überschritten werden darf , aber nicht näher als 2 m an die Buchstraße heran.
Der Bebauungsplan wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes „Oberer Fils Bote“. 

TOP 03 – Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage Kreuzäckerstraße 38, Fist. 140/5

Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Grundstück Fist. 140/5 ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichten. Das vorab genannte Flurstück liegt nicht in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 BauGB.
Allerdings wurde mit Beschluss des Gemeinderats mit Datum vom 23.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzäcker II – Erweiterung“ beschlossen. Dieses Grundstück liegt dann zukünftig in diesem Geltungsbereich. (Anmerkung: Der Entwurf zu dem Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“ wird in der Gemeinderatssitzung im Januar 2021 beraten). Die wesentlichen Eckpunkte des Bauvorhabens und des zukünftigen Bebauungsplans sind aufeinander abgestimmt.
Die Prüfung der Planunterlagen nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) hatte keine Beanstandungen ergeben. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Auch die Firsthöhe ist im Vergleich zu den benachbarten Häusern nahezu gleich.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen.

TOP 04 – Abschluss eines Gasliefervertrags ab 01.01.2021

Zum 31. Dezember 2020 läuft der Gasliefervertrag der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit der Energieversorgung Filstal (EVF) für die kommunalen Gebäude aus.
Die Gemeindeverwaltung hat zum Zwecke eines Neuabschlusses für einen Gasliefervertrag Angebote bei der Energieversorgung Filstal (EVF), ENBW, GVS, YelloStrom, Schwarzwald-Energy sowie bei Vattenfall angefragt.
Die EVF und die Schwarzwald-Energy haben bereits Interesse signalisiert und dementsprechende Angebote vorgelegt. Während sich das Angebot der Schwarzwald-Energy auf 24 Monate bezieht, bietet die EVF Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten an.
Die Gemeinde verbraucht ca. 350.000 kw/h im Jahr. Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium einstimmig, den Gasliefervertrag ab 01.01.2021 mit der EVF Göppingen auf eine Laufzeit von 36 Monaten abzuschließen. 

TOP 5 – Bekanntgaben
5.1. Sitzungstermine des Gemeinderats 2021 Der Gemeinderat erhielt von der Verwaltung die für das Jahr 2021 vorgesehenen Termine der geplanten Gemeinderatssitzungen. Die Mitglieder wurden gebeten, die Termine vorzumerken. Die Termine sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.muehlhausen-taele.de abrufbar.
5.2. Kostenfreier Zugriff auf das e-Paper des Oberen Fils Boten
Das Mitteilungsblatt „Oberer Fils Bote“ ist das satzungsgemäße Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Mühlhausen im Täle und wird über die Firma „Nussbaum Medien“ verlegt. Wie der Verlag mitteilte, ist nun der „Obere Fils Bote“ ab KW 52 bis auf weiteres auch als kostenloses E-Paper unter https://www.lokalmatador.de/epaper/ abrufbar. Damit möchte „Nussbaum Medien“ während den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger auf jeden Fall Zugriff auf die amtlichen Nachrichten haben.
5.3. Termin zur Bundestagswahl 2021 Der Termin zur nächsten Bundestagswahl wurde nun durch den Bundespräsidenten Franz-Walter Steinmeier in Abstimmung mit der Bundesregierung festgelegt. Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird demnach am Sonntag, 26. September 2021 stattfinden.
5.4. Weihnachtsgrüße aus Geierswalde Die Freunde aus Geierswalde haben Weihnachtsgrüße nach Mühlhausen 1. T. geschickt. Diese sind an anderer Stelle der aktuellen Ausgabe abgedruckt.
5.5. Informationen zum Sachstand des gymnasialen Angebots in der Raumschaft Geislingen – Schreiben der Stadt Geislingen vom 25.11.2020 Mit dieser Information erhielten die Gemeinderäte das Schreiben der Stadt Geislingen zum Sachstand der Untersuchungen der Firma BIREGIO inhaltlich mit der Bitte, sich als „Umlandkommune“ zu positionieren. Die Schwierigkeiten, welche sich aus einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats ergeben könnten, sind weder hinsichtlich der Infrastruktur noch mit den sich daraus ergebenen finanziellen Auswirkungen auf die Schnelle überschaubar. Deshalb erhielten die Gemeinderäte das Schreiben mit dem Hinweis zur Kenntnis, dass dieses Thema noch auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten wird.
5.6. Dienstrad für die Beschäftigten der Gemeinde Mühlhausen im Täle Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben sich im Zuge ihrer Tarifverhandlungen in der letzten Tarifrunde Ende Oktober 2020 darauf geeinigt, dass künftig auch Angestellte von Kommunen Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung beziehen können. Angestellte von Kommunen können ab sofort im Zuge einer „Dienstradnutzung“ Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts wandeln. Diese tarifvertragliche Anpassung ist Teil des von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossenen Tarifkompromisses. Auch die Gemeinde Mühlhausen im Täle kann damit ihren Beschäftigten diese Möglichkeit zukünftig anbieten.
5.7. Informationen zur Breitbandversorgung für die Eselhöfe Die Gemeinde Mühlhausen im Täle ist Mitglied im „Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen“, einem Zusammenschluss eines Großteils der Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen. Der Zweckverband Gigabit ist am kooperativen Glasfaserausbau der Region Stuttgart beteiligt und unterstützt die Mitglieder bei der Beantragung von Fördermitteln für den Breitbandausbau. Im Rahmen der Breitbandförderprojekte im Landkreis hat der Zweckverband für die Gemeinde Mühlhausen i. T. einen Förderantrag beim Bund zum Breitbandausbau für 14 Gebäude mit ca. 20 Haushalte für den Bereich der „Eselhöfe“ gestellt. Der Förderantrag wurde unter Bezug auf die vorläufigen Kosten in Höhe von ca. 332.000 Euro mit einer möglichen Förderung von 50 % bewilligt. Nun kann die Ko- Finanzierung des Landes BW mit einer Förderquote in Höhe von 40% beantragt werden. Insgesamt läge die Förderquote damit bei 90% der Kosten, die zur Breitbandanbindung des genannten Gebietes aufgebracht werden müssen. Seitens der Gemeinde müssten nach aktueller Schätzung noch ca. 33.200 € aufgebracht werden, um den Ortsteil Eselhöfe anschließen zu lassen. In einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats wird darüber ausführlich informiert.

TOP 6 – Bürgerfragen
Da keine Zuhörer anwesend waren, gab es auch keine Fragen an die Verwaltung.

TOP 7 – Sonstiges / Anfrage
7 .1. Endbelag Kreuzäckerstraße Aus dem Gremium wurde angefragt, wann der Endbelag auf die Kreuzäckerstraße aufbebracht werden wird. Die Telekommunikationsleitungen der Firma Vodafone müssen noch verlegt werden. Danach kann der Entausbau erfolgen. Die Verwaltung plant dies im 2. Halbjahr 2021.
7 .2. Baumfällarbeiten Filspromenade Für den 2. Bauabschnitt der Filspromenade sind Baumfällarbeiten auszuschreiben. Auf Nachfrage teilte der Bürgermeister mit, dass die Ausschreibung noch nicht erfolgen konnte, weil mit einem Angrenzer noch Abstimmungen vorgenommen werden müssen. Dass die verbleibenden Wochen bis die Schonzeit wieder beginnt genutzt werden sollten, ist dem Vorsitzenden bewusst.
7.3. Niedriger Wasserdruck in der Unteren Sommerbergstraße Ein direkt betroffener Gemeinderat berichtet, dass der Wasserdruck weiterhin unzureichend ist. Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Thema angesprochen. Die Verwaltung hatte da bereits schon zugesagt, zu prüfen, woran dies liegen könnte. Den Problemen konnte in der Zwischenzeit nachgegangen werden. Im Normalfall wird die Untere Sommerbergstraße über die Hochzone versorgt. In diesem Bereich herrscht ein Druck von 9 bis 10 bar. Dies ist für die Wohngebäude im betroffenen Versorgungsbereich viel zu hoch. Deshalb ist im Bereich Warmen eine Druckminderungsanlage (OMA Warmen) eingebaut. Diese OMA ist defekt. Dadurch ist kein konstanter Ausgangsdruck mehr gewährleistet. Aus diesem Grund muss der Wohnbereich aktuell über die Niederzone versorgt werden. Hier liegt der Versorgungsdruck zwischen 2 bis 4 bar. Je nach Wasserabnahme im Ort aber auch im Zusammenhang mit der Höhenlage der Häuser, sinkt der Druck in der Unteren Sommerbergstraße deshalb auf einen unzureichenden Wert. Durch eine Sanierung der OMA Warmen kann diese Situation behoben werden, die Verwaltung bereitet alles hierzu Notwendige vor. Gegebenenfalls ist aufgrund der zu erwartenden Kosten auch ein Beschluss des Gemeinderats notwendig. Zudem wäre dann auch eine bessere Löschwasserbereitstellung gewährleistet.
7 .4. weitere Hundetoilette am Spielplatz „Kuckucksnest“ Ein Gemeinderat regte erneut an, am Spielplatz „Kuckucksnest“ eine Hundetoilette · zusätzlich zum vorhandenen regulären Mülleimer zu installieren. Bisher entsorgen viele Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere diesem regulären Mülleimer des Spielplatzes. Dies sorgt je nach Jahreszeit zu größeren oder kleineren Geruchsbelästigungen. Um dem Abhilfe zu schaffen, sollte dort eine Hundetoilette eingerichtet werden. Einig war man nach kurzer Diskussion, dass beide Mülleimer zusammen an anderer Stelle als neben der Sitzbank stehen sollten. Im Rat hat man sich verständigt, die Kosten von ca. 500,- € im Haushaltsplan 2021 einzuplanen und einen gemeinsamen Standort für die Hundetoilette und dem normalen Mülleimer zu suchen.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen i. T.

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