Abzocke bei der Wohnungssuche: Betrügerische Anzeigen erkennen und sich schützen

Dass Onlineportale bei der Wohnungssuche unverzichtbar sind, weiß jeder, der zum Beispiel als Student oder für den Job eine neue Bleibe sucht. Doch im Netz tummeln sich auch Betrüger. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) erklärt, wie Mieter zweifelhafte Anzeigen erkennen und sich schützen.

Student sucht Wohnung in Paris: Ein Beispielfall

Stefan sucht für sein Auslandssemester eine Wohnung in Paris. Im Internet findet er ein vielversprechendes Angebot: Zimmer in zentraler Lage, bezahlbare Miete. Er muss nicht einmal für eine Besichtigung vorbeikommen und kann alles von Deutschland aus abwickeln. Der Vermieter schickt per E-Mail seinen Ausweis und den Vertrag. Um die Sache fix zu machen, soll Stefan sofort die erste Monatsmiete inklusive Kaution überweisen. Das kommt ihm zwar komisch vor, doch er tut es. Dann soll er noch weitere Anzahlungen leisten. Als er sich weigert, bricht der vermeintliche Vermieter den Kontakt ab. Und Stefan steht ohne Zimmer da und hat kaum die Chance, sein Geld zurückzubekommen.

Wie erkenne ich betrügerische Wohnungsanzeigen?

Immer wieder werden in sozialen Netzwerken und auf Wohnungsportalen vom Typ Immonet, WG gesucht oder Airbnb betrügerische Anzeigen geschaltet. Sie locken zum Beispiel mit einem sofort beziehbaren, günstigen Zimmer. Mieter sollten sich fragen: Ist das Angebot nicht zu schön, um wahr zu sein? Sind vergleichbare Wohnungen teurer? Allerdings passen sich manche Betrüger an den ortsüblichen Tarif an, um nicht aufzufallen.

Kontakt per E-Mail, keine Wohnungsbesichtigung

Die Korrespondenz mit dem vermeintlichen Vermieter läuft über E-Mail, oft auf Englisch. Manchmal gibt es einen zusätzlichen Ansprechpartner, der sich als aktueller Mieter ausgibt. Ein telefonischer Kontakt ist nicht möglich. Genau so wenig wie eine Wohnungsbesichtigung. Beliebte Begründung: Der Vermieter befinde sich im Ausland.

Indem er einen Personalausweis schickt, möchte der Betrüger vertrauenswürdig wirken. Dass das Dokument gefälscht oder gestohlen ist, ist für den Wohnungssuchenden nicht zu erkennen.

Das Spiel mit den verschiedenen Ländern

Um die Reservierung abzuschließen, soll der Wohnungssuchende schnellstens die Anzahlung leisten, und zwar auf ein ausländisches Bankkonto. Zu erkennen ist das am Länderkürzel in der IBAN: eine deutsche beginnt mit DE, eine italienische zum Beispiel mit IT und so weiter. Das Spiel mit den verschiedenen Ländern, zum Beispiel ein französischer Vermieter mit deutscher Adresse und irischem Konto, gehört mit zur Masche.

Ist das potentielle Opfer nicht bereit, zu zahlen, wird Druck ausgeübt. Der Mietschwindler droht damit, die Wohnung anderweitig zu vergeben. Manchmal behauptet er auch von Anfang an, es gäbe zahlreiche Interessenten.

Gefälschte Internetseiten

Ein weiteres Indiz für Betrug: Die Anzeige ist zwar auf einer offiziellen Plattform inseriert, für die Zahlung lockt der scheinbare Vermieter jedoch auf eine andere Internetseite. Auch wenn diese täuschend echt zum Beispiel wie Airbnb aussieht, handelt es sich meist um eine Fälschung. Zahlungen sollten nie außerhalb der offiziellen Internetseite abgewickelt werden.

Weitere Tipps, um Mietbetrug zu vermeiden

  • Niemals Bankdaten und Ausweiskopien an Unbekannte senden
  • Mieter sollten niemals bezahlen, bevor sie die Immobilie nicht selbst gesehen haben. Oder zumindest eine vertraute Person zur Wohnungsbesichtigung vorbeigeschickt haben.
  • Mit Streetview-Programmen kann man überprüfen, ob die Adresse wirklich existiert. Befindet sich an der Stelle tatsächlich ein Wohnhaus?
  • Die umgekehrte Bildersuche per Suchmaschine gibt Aufschluss darüber, ob die Fotos schon für eine andere Anzeige mit anderer Adresse verwendet wurden.

Wer bezahlt hat, muss schnell reagieren

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte so schnell wie möglich bei der nächstgelegenen Polizeistelle Strafanzeige erstatten. Dann sollte sofort die Bank oder der Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Manchmal ist es möglich, den Geldtransfer rückgängig zu machen. Wurde per Kreditkarte bezahlt, sollte man eine Zahlungsreklamation („Chargeback„) veranlassen.

Mieter sollten den Betrugsfall zudem an das Onlineportal melden, damit es das Inserat löschen und den betrügerischen Nutzer sperren kann.

 

PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV)

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