Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt, dass das Bundeskabinett heute ein „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“ beschlossen hat. Ab 2019 sollen demnach Internetmarktplätze in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen.
Die Initiative der Länder zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel sei überfällig. Die IHK-Organisation in Baden-Württemberg setze sich hierfür schon lange ein. Der Steuerbetrug, der insbesondere durch in Drittstaaten ansässige Händler stattfindet, die ihre Waren über Online-Plattformen vertreiben, sei laut Kammern eine echte Bedrohung für den nationalen Handel. Der Wettbewerb werde durch die betrügerisch nicht abgeführte Steuer inakzeptabel verzerrt. „Ein nachdrückliches Einschreiten gegen diesen allgegenwärtigen Steuerbetrug ist dringlich“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der für Steuerfragen beim BWIHK zuständigen IHK Region Stuttgart. „Wir sind froh, dass der Gesetzgeber nun tatsächlich in Gang gekommen ist und damit für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Handel sorgen will.“
Info: Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag