Mehr als drei Viertel der Streitigkeiten zugunsten des Verbrauchers gelöst – ZEV veröffentlicht seinen Jahresbericht 2017

Frau V. ist Deutsche, wohnt in Frankreich und unterzieht sich einer Notfallbehandlung in einem deutschen Krankenhaus. Die Kosten: über 4 000 Euro, die ihre französische Krankenkasse nicht übernimmt. Die Behandlung hätte vorher angemeldet werden müssen, so die Begründung. Frau V. wendet sich an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV), das die Argumentation der Krankenkasse widerlegen und diese zur Erstattung des vollständigen Betrags bewegen kann.

Kostenlose Rechtsberatung für die Grenzregion und ganz Deutschland

2017 hat das ZEV über 11 000 solcher und ähnliche Fälle zu den Themen Gesundheit, Tourismus und vieles mehr bearbeitet. 76 % davon konnten zugunsten des Verbrauchers gelöst werden. Das ZEV, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Kehl/ Straßburg, unterstützt als einzige Organisation in der Grenzregion Verbraucher rechtsberatend und kostenlos bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten.

Darüber hinaus informiert und berät das ZEV zu Themen des Grenzbewohneralltags: Was muss ich beachten, wenn ich auf die andere Seite des Rheins ziehe? Wie kann ich ein Produkt in Frankreich reklamieren? Wie kann ich ein Fahrzeug jenseits des Rheins zulassen? Und eben auch: Welche Rechte habe ich als Patient?

Die unter seinem Dach angesiedelten Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) Deutschland und Frankreich unterstützen zudem Bürger über die Grenzregion hinaus in ganz Deutschland und Frankreich bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen.

Neues Jahr, neue Projekte

Im Jahr 2018 wird der Verein sich unter anderem für die gegenseitige Anerkennung der deutschen und französischen Umweltplakette einsetzen und schließlich für eine europaweite Lösung. Weitere Projekte betreffen unter anderem die Anerkennung des Schadenfreiheitsrabatts im Nachbarland, den Abbau von Wirtschaftshemmnissen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder die unterschiedliche Gesetzgebung beim Glücksspiel in beiden Ländern.

Das ZEV hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2017 veröffentlicht, der über Aktivitäten, Projekte und Publikationen informiert.

Der Jahresbericht kann auf der Internetseite des ZEV  heruntergeladen werden.

Auf Anfrage stellt das ZEV gerne gedruckte Exemplare zur Verfügung. Kontakt: info@cec-zev.eu

PM

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