Beratungsförderung von Unternehmen in Schwierigkeiten neu gestaltet – IHKs in Baden-Württemberg sind regionaler Ansprechpartner

Der Mittelstand bildet das Rückgrat der Wirtschaft in Baden-Württemberg. Daher ist eine Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unerlässlich. Betriebe, in denen sich eine Krisensituation abzeichnet oder eine solche bereits eingetreten ist, sollten umgehend mit ihrer regional zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Kontakt aufnehmen. Erfahrene IHK-Berater analysieren zunächst die betriebliche Situation und informieren über mögliche Förderprogramme und Unterstützungsangebote, die für die jeweilige Situation geeignet sind.

Über viele Jahre hinweg haben die baden-württembergischen IHKs Unternehmen in Schwierigkeiten mit dem Beratungsprojekt „Runder Tisch“ erfolgreich unterstützt und begleitet. Dieses wurde 2016 abgelöst durch das Programm des Bundes „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Unternehmen in Schwierigkeiten können hierüber einen 90-prozentigen Zuschuss für eine Unternehmenssicherungsberatung sowie für eine nachfolgende Beratung zur Vertiefung der erarbeiteten Maßnahmen erhalten. Vor der Antragstellung muss ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden. Die IHKs in Baden-Württemberg sind Regionalpartner für ihre Mitgliedsunternehmen.

„Die Beratungsförderung des Bundes ist ein wichtiges Instrument zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten. Mit dem Förderprogramm wird ein zentraler Beitrag geleistet für die Sicherung von Arbeitsplätzen im Mittelstand. Daher unterstützen alle baden-württembergischen IHKs das Programm als regionale Ansprechpartner“, erklärt Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach, Vizepräsident des BWIHK und Präsident der für den Bereich Gewerbeförderung der baden-württembergischen IHKs federführenden IHK Heilbronn-Franken. „In der Praxis hat sich jedoch die Notwendigkeit einer Programmanpassung gezeigt. So sollte sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, welche sich tatsächlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, gefördert werden können. Zudem sollte das Programm so ausgeweitet werden, dass auch Betriebe, bei denen bedrohliche wirtschaftliche oder finanzielle Situationen absehbar sind, unterstützt werden können“, fordert Professor Unkelbach.

Nach der Richtlinie zur Beratungsförderung des Bundes ist ein bilanzierendes Unternehmen nur dann in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn durch vorangegangene Verluste mehr als die Hälfte des Eigenkapitals bzw. des Stammkapitals verloren gegangen ist und zudem aktuell Verluste gemacht werden. Demzufolge sind Unternehmen, die auch nur einen Euro Gewinn machen, keine Unternehmen in Schwierigkeiten.

Einzelunternehmer erfahren gegenüber Kapitalgesellschaften eine Benachteiligung, da der Lebensunterhalt vom Gewinn zu decken ist. Bei einer Kapitalgesellschaft wirkt sich dagegen das Gehalt für die Geschäftsführung gewinnmindernd aus. Das bedeutet, dass ein Einzelunternehmer im Falle eines geringen Gewinnes, der sein Existenzminimum nicht abdeckt, die Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht in Anspruch nehmen kann.

PM

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