Unternehmer kritisieren die Bundesregierung beim Unternehmensstrafrecht – BWIHK-Präsident: „Kein Gesetz, das Unternehmen unter Generalverdacht stellt“

„Dem erneuten Versuch des Bundesjustizministers ein Unternehmensstrafrecht einzuführen, muss sich die Landespolitik entschieden entgegen setzen“, fordert Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).

Bereits heute existieren ausreichend Regelungen, die unternehmerisches Fehlverhalten empfindlich bestrafen können. „Dieses nun angestrebte Gesetz stellt alle Unternehmer und Führungskräfte unseres Landes unter Generalverdacht. Es ist vollkommen überflüssig und nicht akzeptabel. Unsere erfolgreichen Betriebe fühlen sich seit jeher dem Unternehmensleitbild des ehrbaren Kaufmanns verpflichtet und verhalten sich entsprechend. Die Regierung im Südwesten hat dies verstanden und das bislang anwendbare Ordnungswidrigkeitenrecht ebenfalls für ausreichend erklärt. Davon muss Maas nun überzeugt werden“, so Kulitz abschließend.

PM

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