Abschiebung oder schon Deportation? – Abschiebung aus Freiburg trennt junges Ehepaar

Am Dienstag, den 24. März, wurde ein 20-jähriger Roma aus Freiburg nach Serbien abgeschoben. Er lebte hier nicht allein, sondern war hier verheiratet und wurde somit aus seinen familiären Bindungen gerissen. Die beiden waren seit 2 Jahren verheiratet. Die Trauung fand in Deutschland statt. Das war auch der Freiburger Ausländerbehörde bekannt. Die Frau hat eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Trotzdem wurde ihr Mann am Dienstag unvermittelt abgeschoben. Der Schutz von Ehe und Familie, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, wurde durch diese Abschiebung grob verletzt.

Unfassbar ist sie für den Betroffenen, seine Ehefrau und seine Schwiegereltern auch vor dem Hintergrund der übrigen Umstände: Noch am Tag vor seiner Abschiebung hatte der junge Mann auf der Freiburger Ausländerbehörde seine Duldung verlängert und sogar endlich eine Arbeitserlaubnis erhalten. Auch eine Arbeitsstelle hatte er schon gefunden, wo er demnächst anfangen sollte zu arbeiten.

Dort am zukünftigen Arbeitsplatz rief dann plötzlich die Polizei an, um nach ihm zu fragen. Das Ehepaar, das in Freiburg zusammen in einer kleinen Wohnung gewohnt hat, rief pflichtbewusst bei der Polizei zurück und wurde am Dienstag aufgefordert, zum persönlichen Gespräch zur Wache zu kommen. Die beiden folgten nichtsahnend dieser Anweisung, um dann zu erfahren, was der Grund für die polizeiliche Suche war.

Dann kam der Schock: Der Mann war für die Sammelabschiebung am selben Tag vorgesehen. Er, der sich in Deutschland nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, der demnächst anfangen wollte zu arbeiten, mit seiner Frau zusammen in Freiburg wohnte, durfte den Polizeiposten nicht mehr verlassen. In kürzester Zeit konnte seine Frau noch wenige Sachen zusammenpacken, um sie ihm mitzugeben. Gegen 11 Uhr wurde er dann durch die Polizei zum Baden Airpark gefahren. Um 16.15 Uhr startete der Sammelabschiebeflug. Nun befindet sich der Betroffene in Belgrad, getrennt von seiner Frau.

In seiner Situation schien eine Abschiebung so unvorstellbar, dass er sein Recht, einen Asylantrag zu stellen, nicht in Anspruch genommen hatte. Er lebte in Freiburg, um mit seiner Ehefrau zusammen sein zu können. „Liebe kennt eigentlich keine Grenzen“, sagt sein Schwiegervater, „aber in Deutschland offenbar schon.“

Abschiebung (Recht)

Die Zwangsmaßnahme der Abschiebung (in der Schweiz auch: Ausschaffung und Rückschaffung) ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll. Sie erfolgt als Realakt durch staatliche Behörden in der Regel in das Herkunftsland der Person oder in ein Drittland.

Begrifflich von der Abschiebung zu trennen ist die Zurückweisung an einer Grenze, weil die Einreisevoraussetzungen (z. B das erforderliche Visum) fehlen; ebenfalls die Zurückschiebung nach einer erfolgten Einreise, weil sie unerlaubt war: sie wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten durchgeführt.

Deportation

Deportation (lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.

Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949. Grundsätzlich ist zwischen der Deportation von Einzelpersonen und Personengruppen zu unterscheiden.

In Abgrenzung zum Begriff Deportation steht die Definition des Zwangsexils, das meist nur mit Einschränkungen der freien Entfaltung des Individuums am ursprünglichen Aufenthaltsort verbunden ist. Am neu gewählten Zielort finden jedoch keine Beschneidungen und Sanktionen der persönlichen Freiheit durch den für das Exil verantwortlichen Staat statt.

Definitionen aus Wikipedia

Informationen vom Freiburger Forum – aktiv gegen Ausgrenzung (27.03.2015)

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