- Ab 1. Juli müssen zur Rücknahme alter Elektrogeräte verpflichtete Händler die Rückgabe durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen
- DUH kündigt Stichprobentests zu neuen Rücknahme- und Kommunikationspflichten im stationären und Online-Handel an
- Sonderfall E-Zigaretten: DUH hält Verpflichtung aller Händler von E-Vapes zu deren Rücknahme für wirkungslos und fordert Verbot der Einwegprodukte
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt stichprobenartige Überprüfungen neuer Rücknahme- und Kommunikationspflichten des Handels zu ausgedienten Elektrogeräten an. Anlass ist das Inkrafttreten neuer Regeln zur Sammlung von Elektroschrott ab dem 1. Juli. Diese verpflichten alle betroffenen Händler, ein einheitliches Sammelstellenlogo gut sichtbar im Eingangsbereich anzubringen. Kundinnen und Kunden sollen auf die Rückgabemöglichkeit aufmerksam gemacht und die Sammelquote dadurch erhöht werden. Das Logo existiert schon länger, wird aber jetzt erst verpflichtend. Auch Online-Händler müssen das einheitliche Sammelstellenlogo gut lesbar, entweder auf der Produktseite eines Elektrogeräts oder vor beziehungsweise beim Bestellprozess, platzieren. Händler müssen zudem darüber informieren, wie die Abholung von Altgeräten und die Rücknahme von Kleingeräten erfolgen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen noch immer nicht, dass sie ausgediente Elektrogeräte bei größeren Elektrofachmärkten, Baumärkten, Supermärkten oder Drogerien kostenfrei abgeben können. Das spiegelt sich in der niedrigen Sammelquote für Elektroschrott von nur rund 29 Prozent wider. Wir begrüßen die gesetzliche Vorgabe zur Verwendung eines einheitlichen Sammelstellenlogos, um die Rückgabequote von Elektroaltgeräten zu erhöhen. Verpflichtete Handelsunternehmen müssen das vorgeschriebene Sammelstellenlogo nun tatsächlich verwenden und Vorgaben zu Größe und Platzierung einhalten. Unsere Tests zu bereits geltenden Informations- und Rücknahmepflichten in Supermärkten und Drogerien ergaben leider zahlreiche Verstöße. Wir werden die Umsetzung der neuen Pflichten im stationären und Online-Handel stichprobenartig überprüfen und Verstöße rechtlich verfolgen.“
Eine weitere Neuerung betrifft die erweiterte Rücknahmepflicht von E-Zigaretten. So müssen ab dem 1. Juli auch Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von E-Zigaretten ausgediente Geräte dieser Art zurücknehmen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: „In Deutschland fallen jedes Jahr mehr als 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten als Abfall an. Die Erfahrung zeigt leider, dass bereits seit Jahren bestehende Rückgabemöglichkeiten von Einweg-E-Zigaretten bei Supermärkten oder Drogerien nicht genutzt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher entsorgen die Einwegprodukte fälschlicherweise oft im Hausmüll oder dem gelben Sack, was in aller Regelmäßigkeit zu Bränden in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen führt. Viele der Einweg-Vapes landen zudem achtlos in der Umwelt und können Schadstoffe freisetzen. Im Unterschied zu anderen Elektrogeräten erwarten wir bei Einweg-E-Zigaretten nicht, dass sich durch mehr Rückgabemöglichkeiten etwas an deren unsachgemäßer Entsorgung ändert. Unabhängig von der Sammlung sind Einweg-Vapes in höchstem Maße ressourcenverschwendend und gesundheitsgefährdend. Umweltminister Carsten Schneider muss sein angekündigtes Verbot von Einweg-E-Zigaretten schnellstmöglich umsetzen, anstatt wirkungslose Rücknahmeregeln zu veranlassen. Frankreich und Belgien haben bereits Verbote von Einweg-E-Zigaretten eingeführt.“
Link:
Neues gesetzlich vorgeschriebenes Sammelstellenlogo von Elektroschrott: https://www.stiftung-e…ertreiber/
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)