Wärmewende ohne Bremsklotz: Bio-Treppe stärken, Bürokratiemonster verhindern

Morgen findet im Bundestag die erste Lesung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GmoG) statt.

„Das GModG bietet die große Chance, Holz, Biogas und Biomethan endlich aus der langjährigen regulatorischen Diskriminierung zu befreien. Doch der aktuelle Kabinettsentwurf droht an entscheidenden Stellen den Klimaschutz einzubremsen und die Akzeptanz der Verbraucher für die Bioenergie zu beschädigen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).

Ein zentraler Kritikpunkt der Bioenergieverbände betrifft eine gravierende Regelungslücke bei der Sogenannten „Bio-Treppe“: Der Kabinettsentwurf sieht vor, die bisherige Regelung (??) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersatzlos zu streichen. Da die neue Regelung im GModG erst nach dem Inkrafttreten für neue Heizungen greift, würden so rund 900.000 seit dem 1. Januar 2024 installierte Gas- und Ölheizungen komplett von der Pflicht entbunden, ab 2029 erneuerbare Brennstoffe zu nutzen. Dies bedeute laut Rostek einen massiven Rückschritt beim Klimaschutz: „Durch diese Regulierungslücke würden hunderttausende erst jüngst eingebaute Heizungen dauerhaft fossil betrieben werden dürfen. Und das ganz ohne Not, denn der Einbau dieser Heizungen erfolgte doch in dem Wissen, steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe einsetzen zu müssen – sogar in höheren Anteilen als in der aktuell vorgeschlagenen Bio-Treppe.“

Zudem müsse die Bio-Treppe insgesamt ambitionierter ausgestaltet werden. Statt der aktuell vorgesehenen großen, abrupten Sprünge fordern die Verbände im HBB einen kontinuierlichen, jährlichen Aufwuchspfad der Quote. Jährliche Fortschreibungen reduzieren das Risiko von kurzfristigen Knappheiten und Preisspitzen, was die Kosten des Systems senkt und die Akzeptanz der Bio-Treppe steigert. Da im Kabinettsentwurf zudem die Pflicht gestrichen werden soll, Heizungen ab 2045 vollständig ohne fossile Brennstoffe zu betreiben, müsse der Pfad der Treppe bis zum Jahr 2040 verbindlich auf 100 Prozent festgelegt werden.

Scharfe Kritik üben die Bioenergieverbände darüber hinaus an den geplanten Nachhaltigkeitsanforderungen, nach denen pauschal sämtliche Biomasse, auch jene in kleinen Öfen und Kesseln, der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung entsprechen soll. „Ohne eine Orientierung an den europäischen Vorgaben der RED III, die eine zertifizierte Einhaltung erst ab einer Größengrenze von 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung vorsieht, droht der gesamten Holzlieferkette eine massive bürokratische Lawine. Ein solcher dokumentarischer Mehraufwand bis hinunter zum einzelnen Waldbesitzer widerspricht dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus, zumal in Deutschland aufgrund der geltenden forstlichen Fachgesetze ohnehin nur ein sehr geringes Nachhaltigkeitsrisiko besteht“, schließt Rostek.

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

PM   Fachverband BIOGAS e.V.

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