„Mit dem Innovationspreis wollen wir das enorme Potenzial von jungen und etablierten mittelständischen Unternehmen hervorheben. Bemerkenswert ist die zuletzt steigende Beteiligung von Start-ups, was das Renommee Baden-Württembergs als stärkster Gründungsstandort 2024 widerspiegelt, wie zuletzt der Next Generation Report 2024 (PDF) zeigte. Vor dem Hintergrund, dass die jungen Unternehmen von heute der Mittelstand von morgen sind, möchte ich ausdrücklich auch unsere traditionellen mittelständischen Unternehmen ermutigen, sich mit ihren erfolgreichen Innovationen zu bewerben“, erklärte die Ministerin.
Würdigung von besonderen innovatorischen Leistungen
Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden besondere innovatorische Leistungen von im Land ansässigen mittelständischen Unternehmen gewürdigt, beispielsweise für die Entwicklung oder die Anwendung moderner Technologien für neue Produkte oder Verfahren und technologische Dienstleistungen. Der Preis wird in diesem Jahr zum 41. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle, der von 1972 bis zu seinem Tod im Jahr 1984 in diesem Amt diente, gewidmet.
Ergänzend dazu lobt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro, der an ein junges Unternehmen vergeben wird, aus.
Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 13. November 2025 verliehen.
Bewerbung und Teilnahmebedingungen
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2025 über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
An dem Wettbewerb können teilnehmen:
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
- mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
- mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.
Weitere Informationen zum Wettbewerb mit den Kriterien und Teilnahmebedingungen erhalten Sie auf dem Bewerbungsportal unter oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg.
PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus