Unternehmen entlasten, Impulse für Innovation und Wachstum setzen – Südwest-Kammern appellieren an Ministerpräsidenten, den Weg für das Wachstumschancengesetz freizumachen 

Das im Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz sieht wichtige Entlastungen für die krisengeprüften deutschen Unternehmen vor – darunter Steuererleichterungen, Verbesserungen bei den Abschreibungen und Prämien für Investitionen in die Energieeffizienz. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, das Gesetz in der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch, 21. Februar, möglichst ohne Abstriche passieren zu lassen.

Erleichterungen dringend notwendig

„Die Wirtschaft hat keine Zeit mehr“, sagt Claus Paal, BWIHK-Vizepräsident und Präsident der für Konjunkturfragen zuständigen IHK Region Stuttgart. „In der aktuellen Situation müssen die Unternehmen dringend entlastet werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben, beziehungsweise ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen.“

Ursprünglich sollte das einst als Prestigeobjekt der Ampelkoalition gestartete Wachstumschancengesetz Entlastungen im Umfang von 7 Milliarden Euro jährlich auf den Weg bringen. Wegen Unstimmigkeiten über die Finanzierung hatten die Länder das Gesetzgebungsverfahren aber im Bundesrat gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dort befindet es sich seit Ende November 2023.

„Springen Sie über Ihren Schatten“

Nach Informationen aus den Vorbesprechungen zum Vermittlungsausschuss könnte die Summe am Ende deutlich niedriger liegen als zunächst beschlossen. BWIHK-Vizepräsident Paal zeigt sich über diese Aussicht äußerst besorgt und appelliert an die Ministerpräsidenten: „Springen Sie über Ihren Schatten und sorgen Sie im Interesse der Wirtschaft für einen kräftigen Impuls zu Gunsten von Innovation und Wachstum!“ Das Gesetz dürfe keineswegs bis zur Bedeutungslosigkeit zusammengestutzt werden, so Paal. „Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen positiven Maßnahmen – wie die Prämie für klimafreundliche Investitionen, erleichterte Abschreibungsbedingungen und Verbesserungen bei Verlustverrechnung sowie bei der steuerlichen Forschungsförderung dürfen nicht verpuffen. Sie können Elemente eines dringend notwendigen Reformkurses sein.“

Das gilt ebenso für die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Bauwirtschaft, welche angesichts der schwierigen Situation der Branche für einen Anschub des stockenden Wohnbaus mehr als geboten wären. Auch dafür sollte das Gesetz einen positiven Impuls setzen. Konkret würden eine degressive Abschreibung sowie eine Erhöhung der Baukostenobergrenze (Sonder-AfA in Verbindung mit dem Energiestandard KfW 40) für Neubauwohnungen der gebeutelten Baubranche helfen.

Ziel bleibt eine grundlegende Steuerreform

Eine aktuelle BWIHK-Umfrage zeigt, dass der Konjunktur Baden-Württembergs zu Jahresbeginn noch immer jede Dynamik fehlt. Schwächelnde Nachfrage im In- und Ausland, Fachkräftemangel und eine zunehmende Bürokratieflut belasten die Wirtschaft. „Daneben macht es auch die im internationalen Vergleich nach wie vor hohe Steuerbelastung für Unternehmen immer schwieriger, im globalen Wettbewerb zu bestehen“, so Paal. Neben einem zügigen Bürokratieabbau brauchten die Unternehmen daher merkliche Steuererleichterungen und darüber hinaus eine grundlegende Unternehmenssteuerreform.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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