Neues EU-Einheitspatent und einheitliches Patentgericht starten am 1. Juni: Digitaler „IHK-Leitfaden“ gibt Unternehmen praktische Hinweise zu Vorteilen und Herausforderungen

Das Patentsystem in Europa steht vor zwei einschneidenden Veränderungen: Ab dem 1. Juni 2023 gibt es zusätzlich zum bisherigen Europäischen Patent das neue Europäische Einheitspatent, sowie ein neues einheitliches Patentgericht.

„Patente sind ein wichtiges Instrument für den Schutz des Know-hows unserer Unternehmen und stärkt diese im globalen Wettbewerb. Sie markieren den Stand der Technik und schützen vor Nachahmern. Damit sind sie nicht nur wichtige strategische Werkzeuge, sondern stellen zum Teil auch erhebliche Eigentumswerte dar“, erklärt Wolfgang Grenke, Präsident der in Technologiefragen federführenden IHK Karlsruhe.

„Das neue EU-Einheitspatent und das neue einheitliche Patentgericht sind jetzt wichtige Schritte für ein EU-weit einheitlicheres Patentsystem. Unternehmen sollten einige grundlegende Dinge berücksichtigen, um bestmöglich von dem neuen Schutzrecht zu profitieren“, ergänzt, Helmut Jahnke, Leiter des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg.

Der jetzt von den baden-württembergischen IHKs unter Federführung der IHK Karlsruhe gemeinsam mit dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (PMZ) herausgegebene digitale Leitfaden fasst zusammen, worauf Unternehmen beim EU-Einheitspatent achten sollten, in welchen Ländern es bereits gilt und welche Unterschiede zum bisherigen Europäischen Patent bestehen.

Weiter wird erklärt, wofür das neue einheitliche Patentgericht verantwortlich ist, was es mit der sogenannten Opt-Out-Regel auf sich hat und welche Vor- und Nachteile sich für Unternehmen etwa bei Patentstreitigkeiten daraus ergeben.

Der digitale Leitfaden steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.produktentwicklung.ihk.de/produktmarken/patente/eu-einheitspatent-5777160

„Wir freuen uns, dass wir mit dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg seit vielen Jahren einen verlässlichen Partner beim Thema gewerblicher Schutzurechte an unserer Seite zu haben. So können wir unseren Unternehmen gemeinsam immer wieder praxisnahe Hilfestellung geben, ob bei grundsätzlichen Fragestellungen, bei der Patentrecherche oder bei der Erstellung individueller Schutzrechtsstrategien beim sogenannten Patentcoaching“, so Wolfgang Grenke abschließend.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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