„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal an die Betriebe, dass die Hürden beim Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) nicht nochmals erhöht werden“, sagt Holger Triebsch, Abteilungsleiter in der IHK Region Stuttgart und verantwortlich für die dort angesiedelte Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. „Das Problem eines überkomplexen Vergaberechts wird dadurch jedoch nicht gelöst.“
Die IHK-Auftragsberatungsstelle hatte sich schon im Vorfeld besorgt geäußert, dass sich mit der Erweiterung des LTMG der Erfüllungsaufwand für die Bieterunternehmen nochmals erhöhen dürfte. „Mit der Änderung wäre das Vergaberecht erneut mit weiteren Vorgaben – beispielsweise im Hinblick auf zusätzliche Kontrollpflichten – befrachtet worden“, so Triebsch. „Je komplizierter die Vorgaben aber für potenzielle Bieter werden und je höher der damit verbundene bürokratische Aufwand ist, desto unattraktiver wird es für Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Dies gilt in besonderem Maße für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die nicht über eine große Administration verfügen. Schon heute beklagen sich vermehrt Unternehmen bei der IHK-Auftragsberatungsstelle über den Vergaberechtsdschungel und signalisieren, den Aufwand für die Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht mehr tragen zu wollen.“
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag