Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt den heute verkündeten Schritt der Landesregierung zur Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und weiterer Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbständige.
„Die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns bis 30. Juni 2022 im Rahmen der Überbrückungshilfe IV des Bundes ist ein wichtiges Signal und gibt den Unternehmen Planungssicherheit“, betont Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der im BWIHK für den Bereich Gewerbeförderung federführenden IHK Heilbronn-Franken. „Gerade Soloselbständige und kleine Unternehmen spüren nach wie vor die Auswirkungen der Corona-Pandemie und sind von Umsatzeinbrüchen betroffen. Für sie ist die ergänzende Förderung, welche das Land mit dem fiktiven Unternehmerlohn gewährt, eine wesentliche Hilfe zur Sicherung der Existenz.“ Die baden-württembergischen IHKs hatten sich schon seit Ende letzten Jahres mit Nachdruck bei der Landesregierung für eine Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und weiterer Corona-Wirtschaftshilfen des Landes sowie des Bundes eingesetzt.
Anmerkung: Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Hilfsprogramm des Bundes. Die Überbrückungshilfe IV unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler durch die anteilige Erstattung von Fixkosten. Anträge müssen über einen prüfenden Dritten gestellt werden.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag