„Diese Erweiterung des Förderangebots zum ersten März ist eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen aus den Branchen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind“, betont Christof Geiger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der für die Gewerbeförderung im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) federführenden IHK Heilbronn-Franken.
Im Rahmen der Restart-Prämie kann ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent in Kombination mit einem Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank gewährt werden. „Dies ist ein wichtiger Baustein für den Neustart von vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Der Tilgungszuschuss erleichtert die Kreditaufnahme und trägt dazu bei, dass die Betriebe wieder an ihr früheres Umsatzniveau anknüpfen können“, so Geiger weiter.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag