Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben in der Corona-Pandemie temporär die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungen für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz übertragen bekommen, um die Gesundheitsämter im Land zu entlasten. Seit dem Frühjahr 2020 ist es möglich, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfälle zu beantragen, die aufgrund von angeordneten Corona-Quarantänen und geschlossenen Betreuungseinrichtungen entstanden sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es zu einem deutlichen Anstieg an Erstattungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz gekommen. Angeordnete Quarantänen und geschlossene Betreuungseinrichtungen führten bei den Regierungspräsidien landesweit insgesamt zu rund 267.000 Entschädigungsanträgen – beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ging diese Woche der 100.000 Antrag ein. Geht man vereinfacht davon aus, dass ein Antrag nur einem DIN A4-Blatt entspricht, also etwa 30 Zentimeter lang ist, ergibt die Summe aller Infektionsschutzgesetz-Anträge beim Stuttgarter Regierungspräsidium eine Länge von 30.000 Metern.
„Mit der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz, die wir vorrübergehend von den Gesundheitsämtern übertragen bekommen haben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entschädigung bei Corona. Gleichzeitig stellt die Bearbeitung dieser vielen Anträge auch uns vor große organisatorische Herausforderungen“, erklärte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Um die Bearbeitung der Anträge bewältigen zu können, wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart die Task Force Infektionsschutzgesetz (IfSG) etabliert. Diese wird von zahlreichen Mitarbeitenden aus allen Abteilungen des RPS unterstützt. So soll eine möglichst zeitnahe Bearbeitung der Antragsflut gewährleistet werden. Zudem hat die Landesregierung zur Unterstützung landesweit 80 zusätzliche Stellen geschaffen und sogar pensionierte Kolleginnen und Kollegen aus der Steuer- und Finanzverwaltung für die Bearbeitung gewonnen.
Im Jahr 2021 konnten von der Task Force insgesamt rund 47.000 Anträge abschließend bearbeitet und dabei 38 Millionen Euro Entschädigungen ausbezahlt werden. Insgesamt konnte das RPS rund 72.000 Anträge bearbeiten und mehr als 57,5 Millionen Euro an die Antragstellenden ausbezahlen. „Ich freue mich darüber, dass es uns – trotz des hohen logistischen Aufwands – gelungen ist, die Task Force aufzubauen und dort viele motivierte Menschen die Entschädigungsanträge bearbeiten. Ihnen allen gilt mein ausdrücklicher Dank“, so die Regierungspräsidentin.
Abteilungsleiterin Dr. Claudia Stöckle betonte: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der vielen Anträge, um alle von den pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen betroffenen Personen schnellstmöglich finanziell zu unterstützen. Hierbei helfen aktuell insgesamt 114 Personen mit – unter ihnen auch 32 pensionierte Kolleginnen und Kollegen aus der Steuer- und Finanzverwaltung.“
„Die Tätigkeit bereitet besondere Freude, da wir einen bedeutsamen Beitrag zur Milderung der Pandemiefolgen leisten“, sagte Sven Schmeißer, ein RPS-Kollege, der die Task Force seit rund sechs Monaten unterstützt. „Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Anträgen ist es herausfordernd, diese korrekt, aber dennoch zügig abzuarbeiten. Eine klare und verständnisvolle Kommunikation mit den Antragstellenden ist dabei besonders wichtig“, berichtet er von seinen bisherigen Erfahrungen.
Gerda Schrägle, die eigentlich seit Juli 2021 in Ruhestand ist, unterstützt die Task Force seit Oktober 2021 ebenfalls tatkräftig. „Ich bin dem Aufruf nach Unterstützung gerne gefolgt, um dazu beizutragen, dass die in Vorleistung gegangenen Arbeitgebenden zügig ihre Erstattung erhalten“, betonte die pensionierte Diplomfinanzwirtin. „Die Wertschätzung, die mir hierfür entgegengebracht wird, freut mich besonders“, so Schrägle.
Hintergrundinformationen:
Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, alle von pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen betroffenen Personen und Arbeitgebenden schnellstmöglich finanziell zu unterstützen beziehungsweise zu entschädigen. Um diesem Ziel Rechnung tragen zu können, wurden die zuständigen Gesundheitsämter – die durch die Corona-Pandemie stark gefordert sind – entlastet, indem das Land die Zuständigkeit für die Abwicklung der Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz temporär auf die vier Regierungspräsidien übertragen hat.
Informationen sind auch auf unserer Internetseite unter www.rp-stuttgart.de abrufbar.
PM Regierungspräsidium Stuttgart