IHK-Bezirkskammer Göppingen unterstützt „Bändel-Lösung“ für den Einkauf in der Göppinger Innenstadt – Dringender Appell: Wegfall aller Zugangshürden im stationären Einzelhandel ist der richtige Schritt

„Wir halten übergangsweise die vorgeschlagene Bändel-Lösung für den Einkauf in der Innenstadt in Göppingen für richtig und dringend erforderlich, um den Einkaufsbummeln zu vereinfachen und unsere Händler zu unterstützen“, appelliert Göppingens IHK-Vizepräsident Sven Maier von der der schwäbischen Traum-Fabrik in Bad Boll.

Mit der Bändel-Lösung verbindet sich ein Konzept, bei dem Kunden nicht in jedem einzelnen Geschäft ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen müssen. Das Vorzeigen des Bändchens ersetzt damit den notwendigen 3G-Nachweis beim Eintritt in das Geschäft. Maier zeigte sich erleichtert über die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH), der das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung als rechtswidrig eingestuft habe. Im Ergebnis bedeute dies für den Einzelhandel, dass der Zutritt ab sofort wieder mit 3G möglich sei, solange die aktuelle Alarmstufe gelte. Damit sei die Bändel-Lösung für Göppingen weiter aktuell und würde große Erleichterungen mit sich bringen.

Noch besser wäre es aus Sicht der IHK, die Zugangshürden für den Einzelhandel insgesamt zurückzunehmen. Andere Bundesländer mit ähnlicher Inzidenz hätten bereits die strenge 2G-Regelung für den Einzelhandel aufgehoben. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel in der vergangenen Woche ganz aufgehoben habe, aber Baden-Württemberg hingegen weiter an Beschränkungen festhalte. „Unsere Einzelhändler leiden enorm unter den Zugangsregelungen, die zu großen Umsatzverlusten führen und damit zunehmend existenzgefährdend sind“, betont Maier.

Unterstützung erfährt er dabei von Michael Metzmeier vom gleichnamigen Göppinger Modehaus und von Patrick Rettenmayr vom Modehaus Finck in Göppingen, der Mitglied im IHK-Handelsausschuss in Stuttgart ist. Der überwiegende Großteil der Frequenz im Einzelhandel fände im großflächigen Einzelhandel und in den Discountern statt. Dieser Bereich unterliege aber keinen Zugangsbeschränkungen, da er der Grundversorgung diene. „Dass ausgerechnet die restlichen Händler, die nicht zur Grundversorgung zählen, weiterhin mit 2G- oder 3G-Beschränkungen belastet werden, kann ich nicht nachvollziehen“, sagt Rettenmayr. Die Schutz- und Hygienekonzepte im Einzelhandel würden nachweislich gut funktionieren und die FFP2-Maskenpflicht sichere weiterhin ein hohes Schutzniveau für Kunden und Arbeitnehmer.

 

PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen

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