Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung als rechtswidrig eingestuft. Im Ergebnis bedeutet dies für den Einzelhandel in Baden-Württemberg, dass der Zutritt zum Einzelhandel wieder mit 3G möglich ist, solange die aktuelle Alarmstufe gilt.
„So sehr die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern diese gerichtliche Klarstellung begrüßen, so eindeutig appellieren sie erneut an die Landesregierung, Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel vollständig abzuschaffen“, betont Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Handelsfragen federführenden IHK Bodensee-Oberschwaben, und ergänzt: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass das Nachbarbundesland Bayern, das aktuell in weiten Teilen eine ähnliche Inzidenzentwicklung wie Baden-Württemberg aufweist, die 2G-Regelung im Einzelhandel in der vergangenen Woche ganz aufgehoben hat – Baden-Württemberg aber weiter an Beschränkungen festhalten will. Unsere Einzelhändler leiden weiterhin unter der stark umsatzhemmenden und damit zunehmend existenzgefährdenden Zugangsregelung. Die Hygiene- und Schutzkonzepte funktionieren nachweislich gut und die FFP2-Maskenpflicht sichert ein hohes Schutzniveau für Kunden und Arbeitnehmer im Einzelhandel“, so Gering abschließend.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag