„Mit der Veröffentlichung der Förderbedingungen des im Koalitionsvertrag angekündigten Innenstadt-Sofortprogramms für den Einzelhandel und die baden-württembergischen Innenstädte leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um die Folgen der Corona-Pandemie in den Innenstädten leichter bewältigen zu können“, hebt Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der für Handelsfragen im BWIHK zuständigen IHK Bodensee-Oberschwaben hervor und ergänzt: „Insbesondere die auf maximal für zwei Jahre vorgesehene Anmietungsmöglichkeit der Kommunen von bereits länger leer stehenden Ladenflächen als Pop-Up-Stores halten wir für geeignet, Impulse für neue Geschäftsideen in den Innenstädten zu setzen.“ Mit diesem Instrument sollen weitere Leerstände in einer Einkaufsstraße oder in einem Quartier verhindert werden.
Aber auch mit der vorgesehenen Förderung von zusätzlichen, neuen Veranstaltungen und Events werden die zahlreichen City-Initiativen und Organisationen in ihrem Ziel unterstützt, wieder mehr Besucher von der Leistungsfähigkeit der Geschäfte in den Innenstädten zu überzeugen. Was nun die Gewerbetreibenden, insbesondere die Einzelhändler, in den Innenstädten benötigen, ist die Sicherheit, dass sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ihren Geschäften uneingeschränkt nachgehen können. Sie sollten nicht Corona-Kontrollaufgaben übernehmen müssen, die eigentlich von den Ordnungs- und Polizeibehörden der Städte erledigt werden müssten.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag