Mit Spielersperrsystem der Glücksspielsucht trotzen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet gewerbliche Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten zur Kontrolle der Glücksspieler

Wie die IHK-Bezirkskammer Göppingen informiert, tritt am 1. Juli 2021 der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft (§ 35 GlüStV 2021). Damit wird auch ein Spielersperrsystem eingeführt.

„Der Glücksspielstaatsvertrag sieht zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein zentrales, spielform-übergreifendes Sperrsystem vor. In der Regel betrifft dies die Aufstellung von Geldspielgeräten. Daraus folgt, dass sich jeder Aufstellplatz – also sowohl eine gewerbliche Spielhalle, als auch eine Gaststätte – an das bundesweit geltende Spielersperrsystem anzuschließen hat“, berichtet der stellvertretende Leiter der IHK-Bezirkskammer Göppingen Dr. Uwe Schwab. Wer demnach nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das Spielersperrsystem angemeldet habe, dürfe grundsätzlich keine Geldspielgeräte betreiben. Unklar sei, ob es aufgrund der Pandemie eine Fristverlängerung oder Übergangsfrist geben werde. Davon sei zunächst aber eher nicht auszugehen. Ebenso unklar sei, wer die erstmalige Registrierung vornehmen müsse. „Im Moment geht man davon aus, dass der Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung durchführen muss“, berichtet Dr. Uwe Schwab. Den betroffenen Gastronomen werde von der IHK empfohlen, sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung zu setzen. Erforderlich seien in jedem Fall eine stabile Internetverbindung im Lokal und ein EDV-Anschluss an das Sperrsystem.

Worum geht es bei diesem System konkret? Spielsüchtige, die sich selbst im Spielersperrsystem registrieren oder z.B. von Familienangehörigen dort registriert sind, sollen vor ihrer Spielsucht geschützt werden. „Das bedeutet, dass ein Gastwirt, wenn er Spielautomaten aufgestellt hat, jeden Spieler prüfen muss, der sich wiederum durch Ausweiskontrolle zu identifizieren hat und mit der Sperrdatei abgleicht“, so Dr. Uwe Schwab.

Prinzipiell begrüße man vonseiten der IHK den Schutz von Spielsüchtigen. Schlecht sei jedoch dies zu Lasten der Betreiber von Lokalen, Hotels und Gaststätten mit Glücksspielautomaten zu machen, die damit einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand betreiben müssten.

 

PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen

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