Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab der kommenden Woche verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
So sollen alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, grundsätzlich mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest zu machen. Für besonders gefährdete Mitarbeitende, die durch ihre Tätigkeit häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sind zwei Test pro Woche vorgeschrieben. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Antigen-Schnelltests dienen präventiv. Getestet werden Personen ohne Symptome. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten vor, ist indes nur eine Momentaufnahme.
Der DRK-Kreisverband Göppingen e.V. qualifiziert in Schulungen Mitarbeitende, die die Tests dann an ihren Kolleg*innen durchführen. Sonja Stamos, Leiterin der Abteilung Rotkreuzdienste, betont, dass Tests nur nach einer entsprechenden Schulung durchgeführt werden dürfen. „Maßgeblich dafür ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnelltest, nur von Personen angewendet werden dürfe, welche die dafür erforderliche Ausbildung besitzen. Diese Befähigung erhalten die Teilnehmenden in unseren Schulungen.“
Inhalt sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen, der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung und die sachgerechte Anwendung der Antigen-Schnelltests.
Unternehmen können Termine für Schulungen unter www.drk-goeppingen.de vereinbaren.
PM DRK Kreisverband Göppingen