„Die gute Beteiligung der Landwirte an unserem bundesweit einmaligen Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien zeigt, dass die Branche Verantwortung für die Gestaltung ihrer Zukunft übernimmt. Klar ist aber auch, dass für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (25. Mai) anlässlich der Einweisung von Sachverständigen zur Schätzung von Frostschäden in Achern-Mösbach (Ortenaukreis).
Baden-Württemberg startete im Dezember 2019 im Rahmen eines Pilotprojektes ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Ein- und Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau zur Deckung der witterungsbedingten Risiken Starkfrost und/oder Sturm bzw. Starkregen. Dazu sind bis 1. März 2020 rund 1.350 Förderanträge eingegangen. Die im Rahmen des ersten Projektjahres versicherte Anbaufläche beläuft sich insgesamt auf rund 14.000 Hektar. Besonders hoch ist der versicherte Flächenanteil beim Kernobst: Dort sind von rund 10.500 Hektar Anbaufläche rund 5.300 Hektar versichert, was einem Anteil von rund 50 Prozent entspricht.
„Da Häufigkeit und Ausmaß extremer Witterungsereignisse in den letzten Jahren auf Grund des Klimawandels zunehmen, wird ein maßgeschneidertes innerbetriebliches Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben immer wichtiger. Hierfür ist es erforderlich, neben produktionstechnischen Maßnahmen auch die finanzielle Absicherung im Krisenfall in den Betrieben voranzubringen. Versicherungslösungen erscheinen in diesem Kontext als eine besonders geeignete Maßnahme“, erklärte Minister Hauk. Die Betriebe erhielten mit der Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien einen Anreiz, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern.
Hintergrundinformationen:
Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau startete am 16. Dezember 2019 das Antragsverfahren für die Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung witterungsbedingter Risiken im Obst- und Weinbau. Anträge konnten bis zum 1. März 2020 gestellt werden.
Gefördert wird die jährliche Versicherungsprämie für Versicherungen entsprechend dieser Vorgaben mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, ausgenommen Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, Gebühren und sonstige Steuern. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in Baden-Württemberg anbauen.
Förderfähig sind die Kulturen der Kulturgruppen Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- oder Mostobst und Wein- oder Tafeltrauben.
Bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe im Aufbau eines innerbetrieblichen Risikomanagements geht es darum, existenzgefährdende Situationen abzuwenden. Daher erfolgt die Förderung unter bestimmten Einschränkungen, wie einem Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise), einer Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie kulturspezifischen Höchstwerten für die Versicherungssumme je Hektar.
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg