Forschungstransfer auch in Coronazeiten sichern! – BWIHK begrüßt befristete Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs ist die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sinnvoll. Nachwuchswissenschaftler unterliegen bei ihrer Qualifikationsarbeit einer Höchstbefristungsgrenze. Mit der Gesetzesanpassung erhält der wissenschaftliche Nachwuchs für pandemiebedingte Einschränkungen einen zeitlichen Ausgleich.

„Diese befristete Gesetzesänderung sichert auch Transferbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft“, sagt Christian O. Erbe, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) und Präsident der in hochschulpolitischen Fragen federführenden IHK Reutlingen. Viele Nachwuchswissenschaftler tragen doppelt zum Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bei. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten sind häufig gemeinsame Projekte mit Unternehmen. Nach erfolgreicher Promotion oder Habilitation wechseln viele Akademiker in die Wirtschaft und werden so zum Bindeglied zur Anbahnung zukünftiger Transfervorhaben. „Es ist daher für alle Beteiligten eine Erleichterung, mit der Gesetzesänderung coronabedingte Unterbrechungen zeitlich zu überbrücken.“

Der BWIHK begrüßt ebenfalls die heute beschlossene Unterstützung von Studierenden, deren Einkommenssituation sich durch die Corona-Pandemie verschlechtert. Neben den beruflich Qualifizierten tragen auch Akademiker zur Fachkräftesicherung der regionalen Wirtschaft bei. Die IHK-Organisation hat zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, um die berufliche Aus- und Weiterbildung auch während und nach der Corona-Pandemie zu sichern. Zusätzlich ist es sinnvoll, im Rahmen der heutigen Gesetzesanpassung den Studienerfolg zukünftiger Fachkräfte nicht durch finanzielle Engpässe zu gefährden.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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