Hilfestellung für den Einzelhandel: IHK-Bezirkskammer weist auf die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes hin

Corona-Verordnung: Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm können ab Montag wieder öffnen

Ab dem kommenden Montag können u.a. Einzelhandelsgeschäfte im Kreis Göppingen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm öffnen, wenn sie die erforderlichen Hygienestandards beachten. Die Landesregierung hat dazu noch am vergangenen Freitagabend eine Änderung der Corona-Verordnung erlassen und gleichzeitig in einer gemeinsamen Richtlinie des Wirtschafts- und Sozialministeriums in Stuttgart umfangreiche Bestimmungen zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Darin wird u.a. geregelt, wer öffnen darf und wie die Verkaufsflächen definiert und berechnet werden, wobei Abtrennungen und Teilöffnungen nicht zugelassen sind. Vor allem aber werden zum Gesundheitsschutz detaillierte Maßnahmen beim Arbeits- und Infektionsschutz vorgegeben. „Alle unsere kleineren Einzelhändler fragen sich jetzt, welche hygienischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um für den Verkauf am Montag öffnen zu dürfen“, bestätigt Göppingens IHK-Bezirkskammerpräsident Wolf Martin. Die Verunsicherung sei groß. Die Richtlinie in Form einer Checkliste ist deswegen nicht nur im Internet verfügbar. Sie kann ab sofort auch in ausgedruckter Form beim IHK-Haus der Wirtschaft in der Jahnstrasse 36 in 73037 Göppingen abgeholt oder unter der Email info.gp@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Die IHK-Bezirkskammer Göppingen empfiehlt in jedem Fall, die Regelungen der gemeinsamen Richtlinie der Landesregierung zur Öffnung des Einzelhandels genau zu lesen, um Bußgelder zu vermeiden. So sind an den Kassenarbeitsplätzen zwischen Kassenpersonal und Kundschaft geeignete Trennvorrichtungen anzubringen, z. B. in Form einer sichtdurchlässigen Abschirmung aus Glas oder Plexiglas oder notfalls in Form eines mit Klarsichtfolie bespannten Rahmens. Auch Markierungen am Boden im Zulauf zu den Kassenarbeitsplätzen sind mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter als Orientierungshilfe für die Kunden anzubringen. Zusätzlich muss die generelle Abstandsregelung von 1,5 Metern durch Aushänge oder mündliche Mitteilung den Kunden vermittelt und auch das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung empfohlen werden. „Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist auf der Verkaufsfläche so zu begrenzen, dass diese Abstandsregeln auch eingehalten werden können“, berichtet Dr. Ursula Matheis-Mödinger von der Matheis Textilgruppe, die auch Mitglied der Göppinger IHK-Bezirksversammlung ist. Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden sind hierbei 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person, einschließlich der Beschäftigten. „Neben diesen bekannten Abstandsregelungen gibt es aber auch überraschende Vorgaben“, ergänzt Sven Maier von der Traumfabrik in Bad Boll, der ebenfalls die Interessen des Handels bei der IHK vertritt. So müssten im Textileinzelhandel Kunden durch Aushang darauf hingewiesen werden, dass gekaufte Kleidung unmittelbar nach Erwerb zu Hause gewaschen werden sollte. Auch im Auto- und Fahrradhandel sind die Fahrzeuge nach Probefahrten jeweils zu reinigen. Einzelhändler können sich bei Rechtsfragen an die zentrale IHK-Hotline unter 0711-2005-1688 oder an die IHK-Bezirkskammer Göppingen unter 07161-6715-0 wenden.

PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen

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