Die Landesregierung hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Ab Mittwoch (25. März 2020) können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.
„Die Corona-Pandemie trifft unsere heimische Wirtschaft mit voller Wucht. Kaum eine Branche ist nicht betroffen. Neben klassischen Mittelständlern bis hin zu den großen Global Playern sind auch viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. All diesen helfen wir jetzt mit unserem branchenübergreifenden Sofortprogramm“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Bereits ab morgen können Betroffene einen Antrag stellen und erhalten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro.“ Insgesamt stünden rund fünf Milliarden für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen.
„Wir werden alles dafür tun, um unsere Wirtschaft erfolgreich durch diese Krise zu bringen. Unser Ziel heißt, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern, Liquiditätsengpässe zu kompensieren, Insolvenzen zu vermeiden und die wirtschaftlichen Strukturen zu erhalten. Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, dass offene Rechnungen weiter bezahlt oder Mieten weiter überwiesen werden können.“ Dazu habe das Land innerhalb weniger Tage ein Soforthilfeprogramm entwickelt. Es ist Teil eines umfassenden Hilfsprogramms, zu dem auch ein Beteiligungsfonds, ein Krisenberatungsprogramm und die Bürgschaftsprogramme zählen.
Soforthilfeprogramm
Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
„Der Ernst der Lage ist uns allen bewusst. Unser Programm und das Bundesprogramm werden aufeinander abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Landes- und Bundesmittel diese Krisensituation branchenübergreifend meistern können“, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Es ist uns ein großes Anliegen, die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung so unkompliziert und schnell wie möglich abzuwickeln. Bereits ab Mittwoch können Anträge elektronisch gestellt werden.“
Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. „Nach Bayern sind wir damit eines der ersten Bundesländer, das seine Unternehmen schnell finanziell unterstützt“, so Hoffmeister-Kraut.
Beteiligungsfonds
Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen Beteiligungsfonds aus. „Wir müssen bereits heute auch daran denken, wie es weitergeht, wenn die Krise vorbei ist, um insbesondere gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene, systemrelevante Unternehmen zu stärken“, erläuterte die Wirtschaftsministerin. Ziel des Beteiligungsfonds sei es, das Eigenkapital dieser Unternehmen zu stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig würden und so auch langfristig die Krise überstehen könnten. „Wir stehen hier noch am Anfang der Umsetzung“, so Hoffmeister-Kraut. Die Etablierung eines solchen Fonds, insbesondere wegen der rechtlichen und v.a. bankrechtrechtlichen Voraussetzungen wie auch der besonderen Rechnungslegungsvorschriften, werde sicherlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Krisenberatungsprogramm
Mit einem Beratungsprogramm speziell zu dieser Krisensituation wird insbesondere Mittelständlern und Selbstständigen eine zusätzliche Hilfeleistung geboten. „In dieser Ausnahmesituation war noch niemand. Deshalb möchten wir Unternehmen und Selbstständige darin unterstützen, mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung dieser Situation zu entwickeln. Wir haben in Baden-Württemberg starke und innovative Unternehmerinnen und Unternehmer. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam Mittel und Wege finden können, diese schwierige Zeit zu überstehen“, so die Ministerin. Die Beratung wird online zur Verfügung stehen und sich um Liquiditätsplanung, die Corona-Soforthilfen und weitergehende Hilfsmaßnahmen drehen.
Bürgschaftsprogramme
„Wir sind mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank sowie den zusätzlichen Maßnahmen, die wir in die Wege geleitet haben, sehr gut gerüstet. Die Förderinstrumente können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen jederzeit genutzt werden. Wir sind auch auf den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen vorbereitet“, so Ministerpräsident Kretschmann. Corona-bedingte Anträge werden bevorzugt und schnell bearbeitet.
Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. „In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Das führt zu einer Beschleunigung der Prozesse.
Weitere Informationen:
Die Antragsformulare sind ab Mittwoch, 25. März 2020 auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar:
Informationen sind bereits jetzt hier verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/
PM Staatsministerium Baden-Württemberg