IHK-Bezirkskammer Göppingen bietet Informationsveranstaltung zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da – Erleichterungen auch bei der Berufsausbildung
IHK-Bezirkskammer Göppingen bietet Informationsveranstaltung für Unternehmer am 5. Februar 2020 an

Am 1. März 2020 tritt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. „Im Filstal ist der Fachkräftebedarf in vielen Branchen weiterhin hoch, insofern begrüßen wir die neuen Regelungen sehr“, sagt Edith Strassacker, die Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bezirkskammer Göppingen. Als Geschäftsführerin der gleichnamigen international tätigen Kunstgießerei aus Süßen weiß sie, wie wichtig dabei einfache Genehmigungsverfahren sind. Die IHK-Bezirkskammer Göppingen bietet deswegen am Mittwoch, dem 5. Februar 2020 von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr im IHK-Haus der Wirtschaft, Jahnstraße 36 in 73037 Göppingen eine Informationsveranstaltung an. Unter dem Titel „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ werden Dr. Sebastian Klaus, Senior Manager Global Immigration Services der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main sowie Dr. Verena Andrei die Leiterin des Welcome Service Region der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH referieren. Die Teilnahme ist kostenpflichtig (40 Euro). Eine Anmeldung ist noch bei Marina Mosshammer von der IHK-Bezirkskammer Göppingen unter Telefon 07161-6715-8430 oder im Internet unter www.stuttgart.ihk.de möglich.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Unternehmen leichter gemacht werden, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen und auszubilden. So entfällt die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe und wird die Vorrangprüfung weitgehend ausgesetzt. Ein beschleunigtes Verfahren wird eingeführt, die Möglichkeiten der Nachqualifizierung zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation werden erweitert und neben Akademikern wird es auch Fachkräften mit Berufsausbildung ermöglicht, zur Arbeitsplatzsuche einzureisen. Gleichzeitig werden die Mitteilungs- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber erweitert. Wer gilt als Fachkraft und welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um als Fachkraft nach Deutschland einzuwandern? Wie ist der Verfahrensablauf, welche Behörde ist zuständig? Was bringt das neue beschleunigte Verfahren und in welchen Fällen ist es sinnvoll in Hinblick auf bereits bestehende Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung? An wen kann ich mich bei Fragen bezüglich der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen wenden? Und gibt es überhaupt eine Möglichkeit, auch ausländische Arbeitskräfte ohne Qualifikation einzustellen? In der Informationsveranstaltung wird auf diese und weitere Fragen praxisnah eingegangen und aufgezeigt, welche Unterstützungsangebote es für ausländische Fachkräfte in der gesamten Region Stuttgart gibt.

PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/104171/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.