Verbesserte Förderkonditionen für Heizungstausch und energetische Gebäudesanierungen

Hausbesitzer können seit Jahresbeginn die Aufwendungen für energetische Sanierungen ihres Eigenheims von der Steuer absetzen. Von deutlich verbesserten Förderkonditionen profitiert zudem, wer seine Heizung austauschen und künftig Erneuerbare Energien nutzen möchte. Darüber hinaus werden ab dem 24. Januar die KfW-Fördersätze für energetische Sanierungs- und Baumaßnahmen erhöht.

Steuerliche Geltendmachung von Gebäudesanierungen

Seit Januar 2020 können Wohnungs- und Hauseigentümer die entstehenden Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abschreiben bzw. absetzen. Die Steuerabschreibung beläuft sich auf 20 Prozent der Gesamtkosten bis zu einer maximalen Absetzung von 40.000 Euro pro Immobilie. Die Sanierungskosten können jedoch nur von Eigentümern steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese das Objekt selbst nutzen. Das im Klimaschutzprogramm integrierte Steuer-Modell sieht dabei vor, dass ein sanierender Hausbesitzer im Falle von Einzelmaßnahmen zwischen einer KfW-Förderung oder einer steuerlichen Anrechnung (Abschreibung bzw. Absetzung) wählen kann. Die Aufwendungen können verteilt über drei Jahre mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Förderfähig sind jedoch ausschließlich Einzelmaßnahmen, die von der KfW als förderfähig eingestuft sind.

Novelliertes BAFA-Förderprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien

Bei einer geplanten Umstellung der Heizung auf die Nutzung Erneuerbarer Energien profitieren Sie seit Jahresbeginn ebenfalls von stark erhöhten Zuschüssen, welche beim Austausch einer Öl-Heizung bis zu 45 Prozent betragen können. Das novellierte BAFA-Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ sieht neben einer Austauschprämie für Öl-Heizungen weitere erhebliche Verbesserungen vor. So gibt es für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen die nachfolgenden Investitionszuschüsse:

  • 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden (Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe)
  • 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen sowie
  • 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung Erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Die Austauschprämie für Öl-Heizungen beträgt zusätzliche 10 Prozent und kann wie die Zuschüsse auch über ein vom BAFA administriertes Verfahren beantragt werden. Auch im Neubau werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Allerdings müssen die Anlagen anspruchsvollere Voraussetzungen als im Gebäudebestand erfüllen.

KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ und Energieeffizient Bauen“

Die in den „Eckpunkten des Klimaschutzprogramms 2030“ angekündigte Erhöhung der KfW-Förderungen tritt zum 24. Januar 2020 in Kraft. Die Investitionszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren (430) werden um 10 Prozent steigen, die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm (151/152) sogar um 12,5 Prozent. Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um 10 Prozent. Hinsichtlich der Förderung von KfW-Effizienzhäusern werden die förderfähigen Kosten auf 120.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Die Antragstellung muss bei allen Förderprogrammen stets vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Gerne informiert Sie die Energieagentur Landkreis Göppingen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über die Förderprogramme. Bei einem Gebäudecheck (Eigenanteil 30 Euro) werden Ihnen in einem Erstberatungsgespräch vor Ort neben sinnvollen energetischen Sanierungsmaßnahmen die verschiedenen Möglichkeiten des Heizens mit Erneuerbaren Energien aufgezeigt. Bei Interesse können Sie bei der Energieagentur Landkreis Göppingen unter der Telefonnummer 07161 – 65165 00 oder per Mail an energieagentur@landkreis-goeppingen.de einen Termin vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-goeppingen.de.

 

PM Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH

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