Im Rahmen der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes soll auch die 5. Medizin-Verordnung verändert werden. Die Verordnung ist die Grundlage für die Bildung des Grades der Behinderung und damit für den Nachteilausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Der Referentenentwurf zur Änderung der Medizin-Verordnung führt zu teilweise massiven Verschlechterungen von Menschen mit Behinderungen Dieses betrifft nicht nur den Nachteilausgleich, sondern auch den erweiterten Kündigungsschutz für gleichgestellte Menschen mit Behinderung und den Möglichkeiten früher in Rente zu gehen. Durch eine Einführung von geplanten Altersstufen werden insbesondere ältere Menschen benachteiligt.
Sich darauf zu berufen, dass unsere Städte barrierefreier geworden sind ist ein Hohn. Auch die Berufung auf bessere Hilfsmittel geht an der Realität weit vorbei. Sich bei diesem Entwurf auch auf die UN Behindertenrechtskonvention zu berufen ist ein politischer Skandal. Hier werden neue Barrieren geschaffen! Es gibt bereits mehrere Stellungnahmen verschiedener Sozialverbände dazu. Um die Stellungnahmen zu untermauern und dem BMAS klar zu machen, dass Nachbesserungen nicht nur kosmetischer Art sein können, haben zwei Kolleginnen und ich deshalb eine Petition online gesetzt. Behinderung kann jeden Betreffen!
Claudia Oswald-Timmler, Kreisbehindertenbeauftragte