Über 10 000 Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen – Jugendämter stellen bei 3 351 jungen Menschen akute oder latente Gefährdung fest

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurde im Jahr 2014 in Baden‑Württemberg für 10 136 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII vorgenommen. Das sind 2,8 Prozent oder 275 mehr als 2013 mit 9 861 Verfahren.

Bei 1 461 Gefährdungseinschätzungen, das sind 14 Prozent aller Verfahren, wurde in 2014 eine akute Gefährdungssituation festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Dabei wurden bei 896 jungen Menschen Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 462 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 411 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 106 Kindern und Jugendlichen festgestellt. Bei diesen Angaben sind Mehrfachnennungen möglich.

In 1 890 Fällen (19 Prozent) lag eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Bei 3 708 Gefährdungseinschätzungen (37 Prozent) ergab sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf.

Bei 30 Prozent der Gefährdungseinschätzungen (3 077 Verfahren) wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Insgesamt betrafen die Gefährdungseinschätzungen 5 170 Jungen und 4 966 Mädchen. Während in den Altersgruppen mit Kindern unter 14 Jahren stets für etwas mehr Jungen wie Mädchen Gefährdungseinschätzungen vorgenommen werden mussten, ist dies bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren umgekehrt: Hier waren mit  882 Fällen deutlich mehr Mädchen betroffen als Jungen (609 Fälle). Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. So wurde z.B. in 2 019 aller Fälle (20 Prozent) das Jugendamt durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft über die mögliche Gefährdung informiert, in weiteren 1 457 Fällen (14 Prozent) von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. In 9 Prozent der Fälle kam der Hinweis von anonymen Meldern (904). Jeweils 8 Prozent der Fälle gehen auf Meldungen der Schulen (845) oder von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten (855) zurück. 7 Prozent wurden von Sozialen Diensten bzw. der Jugendämter selbst (683) gemeldet und in 591 Fällen (6 Prozent) wurde eine mögliche Gefährdung durch den medizinischen Bereich, also beispielsweise Hebammen, Ärzte, Kliniken oder Gesundheitsämter mitgeteilt.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden in 1 699 Fällen bereits geleistete Hilfen fortgeführt, aber auch zahlreiche Hilfen neu eingerichtet. Dabei können für ein Kind auch mehrere Hilfen in Frage kommen. In 1 923 Fällen wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16 bis 18 SGB VIII, wie z. B. Leistungen zur allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung wurde als Folge von 1 103 Gefährdungseinschätzungen gewährt. 597 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen vorläufiger Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In jeweils 435 Fällen wurden familienersetzende Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 33 – 35 SGB VIII) bzw. Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII eingeleitet.

 

Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg im Jahr 2014 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Ergebnis des Verfahrens Anzahl der Verfahren Anteile in %
akute Kindeswohlgefährdung 1.461 14,4
latente Kindeswohlgefährdung 1.890 18,6
keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 3.708 36,6
keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 3.077 30,4
Insgesamt 10.136 100,0

 

Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2014
nach Alter und Geschlecht der betroffenen Kinder und Jugendlichen
betroffene Kinder und Jugendliche im Alter von … bis unter … Jahren Insgesamt davon
männlich weiblich
unter 1 896 463 433
1 bis 3 1.469 773 696
3 bis 6 1.943 1.050 893
6 bis 10 2.327 1.263 1.064
10 bis 14 2.010 1.012 998
14 bis 18 1.491 609 882
Insgesamt 10.136 5.170 4.966

Weitere Informationen

Hinweis zur Gefährdungseinschätzung:

Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung. Dies kann z.B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt geschehen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.

Statistische Berichte: Kinder- und Jugendhilfe

Kinder- und Jugendhilfe

Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/soziales/25328/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.