Pflegereform hilft Angehörigen

Mehr als 7.200 Menschen im Landkreis Göppingen sind pflegebedürftig. Fast 72 Prozent von ihnen werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) zu Hause gepflegt, etwa zwei Drittel von den eigenen Angehörigen.

Diese werden durch die aktuelle Pflegereform ab 1. Januar 2016 weiter unterstützt und entlastet. „Einen Angehörigen zu pflegen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe und birgt zahlreiche Stressfaktoren, die nicht unterschätzt werden sollten“, erklärt Bettina Bruder, Sprecherin der TK in Göppingen. Hoher Zeitaufwand, Bedenken, den Partner oder Verwandten in fremde Hände zu geben, kaum Gelegenheit über eigene Probleme zu sprechen: All das gefährde die psychische und körperliche Gesundheit. „Pflegende benötigen ab und zu eine Pause, um sich zu erholen und neue Kraft zu tanken“, so die TK-Sprecherin.

Wenn sie ausfallen oder Urlaub machen wollen, bestand auch bisher schon die Möglichkeit der Ersatz-, oder Kurzzeitpflege. Im ersten Fall übernimmt eine andere Person die Pflege Zuhause, im zweiten Fall kann die oder der Pflegebedürftige über einen bestimmten Zeitraum im Pflegeheim unterkommen. Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen – bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher durfte in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden.

Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher bestehende Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte hat der Gesetzgeber nun ausgeräumt. Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen.

Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. „In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität“, sagt Bruder.

PM

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