Der Faktor Zeit bedeutet in der Notfallmedizin Leben. Leben, Tod, oder lebenslange Behinderung – wenige Minuten machen den Unterschied

Wären Rettungsdienste und Rettungs – Leitstellen in kommunaler Hand besser aufgehoben ?

Dass die Eintreffzeiten der Rettungsmittel bei Notfallpatienten häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist unter Insidern seit Jahren bekannt. Dank intensiver Recherchen, unter anderem durch die Reporter von SWR aktuell, wurde diese oft von Verantwortlichen zurückgehaltene Tatsache bereits 2018 in der SWR Landesschau einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Und die Stuttgarter Nachrichten berichteten 2022, dass bei Umsetzung des neuen Rettungsdienstplanes plötzlich 150 Rettungswagen fehlen würden.

Natürlich stell sich nun in 2024 die berechtigte Frage, in wieweit ein ggf. erforderlicher Nachholbedarf von den politisch Verantwortlichen korrigiert wurden

Ein sozial – und gesundheitspolitisches Thema wurde aus der Versenkung interner Gespräche der für das Rettungswesen Zuständigen herausgeholt.

Bravo kann man da nur sagen – endlich kommt Licht in das Dunkel, und die Verantwortlichen müssen öffentlich Rede und Antwort stehen.

Der Rettungsdienst ist eine staatliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, der nicht gewinnbringend als Wirtschaftsbetrieb geführt werden kann. Ausführende Organe, bzw. Betreiber der medizinischen Rettungsdienste sind die vier anerkannten Hilfsorganisation DRK, JUH, MHD und ASB.

Hierzu muss man zum Ausdruck bringen, dass in Baden Württemberg letztlich die Landkreise – und nicht die Leistungserbringer für eine ordnungsgemäße Durchführung des Rettungswesens zuständig und verantwortlich sind. Sie könnten ggf. Einfluss auf den Bereichsausschuss nehmen.

Dieser Sachverhalt wird bestimmt vom Sozialstaatsprinzip nach Art.20, 28 GG. Ziel des Sozialstaates ist es seinen Bürgern einen angemessenen Lebensstandart zu sichern.

Hierzu gehören auch gesetzgeberische Maßnahmen wie das Rettungsdienstgesetz und den darauf aufbauenden Richtlinien etc. Betrachtet man diese Bestimmungen im Sinne des erwähnten Sozialstaatsgebots, dann wird schnell deutlich warum die vorgegeben Hilfsfristen einzuhalten sind. Zu einem „angemessenen Lebensunterhalt“ gehört auch die adäquate notfallmedizinische Versorgung durch die Rettungsdienste und Notärzte, die so gestaltet sein muss, dass Menschenleben nicht durch deren Aufbau- und Ablauforganisation gefährdet werden.

Wenn man die Ausführungen vom SWR in Augenschein nimmt, auch ohne einzelne Rettungsdienstbereiche zu verifizieren, dann bedeutet das , dass die Leistungen des Rettungswesens nicht in jedem Fall den grundsätzlichen Anforderungen entsprechen.

Weitere Auffälligkeiten“ in Baden Württemberg: Der Bedarf wird von sogenannten „Bereichsausschüssen festgelegt. Vertreter der Hilfsorganisationen und Kostenträger bestimmen die Anzahl und Verteilung von Rettungswachen, Einsatzfahrzeugen, Personal – nicht öffentlich und in geheimer Mission. Hauptbestandteil könnte stets die Kostenfrage sein. Die so ermittelnden Grundlagen sind letztendlich mit entscheidend ob Rettungsmittel zeitnah bei Notfallpatienten eintreffen, oder auch nicht.

Bereichsausschüsse und deren Vorstände berufen sich hierzu gerne auf Gutachten (gutachterliche Meinungen entsprechen nicht gesicherten Erkenntnissen), die sich nicht immer an spezifischen Gegebenheiten und Strukturen orientieren. Davon abgesehen ist im Rettungswesen nicht alles in Zahlen zu fassen und einer Kosten – Nutzung – Analyse zu unterwerfen, was zur Rettung von Menschenleben notwendig ist und dem Wohl und der Gesundheit der Bürger dient. „Das Beste ist des Guten Feind“ so könnte die Maxime lauten!

Wenn Kostenträger und Politik dazu verpflichtet sind, verantwortungsbewusst mit den Geldern der Versicherten umzugehen, dann sind diese erst recht dazu verpflichtet verantwortungsbewusst für die Bereitstellung funktionierender Systeme zum Erhalt der Gesundheit und des Lebens der Versicherten zu sorgen.

Die Rettungsdienst – Verantwortlichen, sollten daher endlich den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Denn der Faktor Zeit bedeutet in der Notfallmedizin Leben. Leben, Tod, oder lebenslange Behinderung – wenige Minuten machen den Unterschied.

Letztendlich, und da der Rettungsdienst eine staatliche Aufgabe darstellt, stellt sich natürlich auch die Frage , ob Rettungsdienste und Rettungs – Leitstellen in kommunaler Hand ggf. besser aufgehoben wären.

Alfred Brandner

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