Klinikum Christophsbad: Corona-Schnelltest und FFP2-Maskenpflicht für Besucher, ambulante Patienten und Dienstleister

Der maximal mögliche Schutz von Patienten, Bewohner, Rehabilitanden und Mitarbeitenden hat im Christophsbad höchste Priorität. Gemäß aktueller Corona-Verordnungen des Landes gelten auf dem Gelände des Klinikums, des Christophsheims und der Rehaklinik Bad Boll besondere Schutzmaßnahmen. Alle Personen, deren Besuch ärztlich oder durch die Klinikverwaltung genehmigt wurde, werden vor dem Eintritt in das Klinikgebäude mit einem Corona-Schnelltest abgestrichen. Für einen Zugang darf der letzte Test maximal 48 Stunden zurückliegen. Zusätzlich sind Besucher, ambulante Patienten sowie Dienstleister verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen, die sie selber mitbringen oder am Haupteingang des Klinikums für vier Euro erwerben können. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gelände des Klinikums, des Christophsheims und der Rehaklinik Bad Boll, inklusive der Parkanlagen und der Innenhöfe.

„Der Zutritt in unsere Häuser ist nur noch mit FFP2-Maske und einem negativem Corona-Test möglich“, erklären die Geschäftsführer Oliver Stockinger und Dr. Joachim Stumpp. „Wir folgen damit der Vorgabe des Landes zur Umsetzung der aktuellen Lockdown-Maßnahmen.“ Besucher und Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen, die sich regelmäßig im Christophsbad aufhalten, werden dreimalwöchentlich per Corona-Schnelltest abgestrichen. Diejenigen, die sich für einen einmaligen Besuch oder Auftrag bzw. weniger als zwei Tage pro Woche im Christophsbad aufhalten, werden per Schnelltest vor jedem Termin abgestrichen. Dafür stehen im Klinikum Christophsbad mehrere Abstrichstellen ganzwöchig zur Verfügung. Bei einem negativen Schnelltest erhalten Besucher an einer Abstrichstelle einen grünen Passierschein, den sie am Eingang ins Haus vorzeigen sollen. Besuchern ohne einen negativen Schnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt, muss der Zutritt leider verwehrt werden.

Für die Patientenbesuche gelten weiterhin folgende Regelungen: Die Besuchszeiten sind seitens der Besucher, die vom zuständigen Oberarzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, telefonisch mit Stationsmitarbeitern der besuchten Station abzuklären, vorzugsweise von 13 bis 17 Uhr. Ein Termin in der Abstrichstelle wird von dem zuständigen Stationsmitarbeiter organisiert und dem Besucher mitgeteilt. Die Termine für Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen werden über die jeweils zuständigen Stellen im Haus vereinbart.

Auf dem Göppinger Campus des Klinikums gibt es drei Abstrichstellen: „Externe“ in Haus 6, Zentrale Psychiatrische Aufnahme in Haus 1 und Neurologische Notaufnahme (NNA) in Haus 22.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Externe (Haus 6)        Mo-Fr  8-16.15 Uhr

ZPA (vor Haus 1)       Mo-Fr 7-15.30 Uhr,   Sa-So, Feiertag 12.30-16.30 Uhr

NNA (Haus 22)           Mo-Fr 8.30-14.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach Kapazität vergeben werden können und es zu Wartezeiten kommen kann. In Notfällen sind auch außerhalb der genannten Zeiten Schnelltests möglich.

 

PM Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

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