Das Gesundheitsamt teilt mit, dass bereits seit 4. März 2020 die zentrale Abstrichstelle für den Landkreis Göppingen in Betrieb ist. Sie befindet sich in einer ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Ulmer Straße 110 in Eislingen. Initiiert wurde die Abstrichstelle in Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Kreisärzteschaft Göppingen.
Die Kreisärzteschaft betreibt die Abstrichstelle. Bei begründeten Verdachtsfällen auf das Corona-Virus können hier Abstriche genommen werden. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Abstriche nicht ohne einen Termin, der nur mit dem Gesundheitsamt vereinbart werden kann, durchgeführt werden können (telefonisch ist das Gesundheitsamt unter 07161-202 5380 erreichbar). Laut Gesundheitsamt ist ein Abstrich nur empfehlenswert, wenn Symptome in Verbindung mit einem Aufenthalt in einem Riskiogebiet oder Symptome und ein Kontakt zu einem bestätigten Fall vorliegen. Ohne einen Termin können keine Abstriche erfolgen.
Für die Anwohner in Eislingen besteht keinerlei Gefahr, da das Virus nur über Tröpfcheninfektion bis zu einem Abstand von ca. 1,5 Metern übertragen werden kann.
Die Abstrichstelle dient dazu, dass Personen mit einem Risiko, an Corona erkrankt zu sein, nicht in Arztpraxen oder Notfallambulanzen erscheinen. Dadurch kann die Übertragungsgefahr in Wartezimmern o.ä. reduziert werden. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die einen Abstrich erhalten, nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen sollen, sondern allein im Auto, um auch hier das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Das Gesundheitsamt teilt außerdem mit, dass es Stand heute (13.03.2020, 11 Uhr) 11 neue bestätigte Corona-Fälle im Landkreis gibt. Insgesamt sind dem Gesundheitsamt damit nun 32 Fälle im Landkreis Göppingen bekannt.
Pflegeeinrichtungen empfiehlt das Gesundheitsamt, den Besuch von Angehörigen und Freunden auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, damit das Virus nicht in diese Einrichtungen getragen wird. Diese Maßnahmen sind zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner unbedingt notwendig. Dies gilt auch im privaten Bereich und im häuslichen Umfeld im Hinblick auf ältere Personen. Wichtig ist hierbei auch, dass bei eventuellen Schul- oder Kita-Schließungen die Großeltern nicht für die Kinderbetreuung eingesetzt werden, um diese Risikogruppe der über 60-Jährigen zu schützen.
Das Gesundheitsamt schließt sich der Empfehlung der Bundeskanzlerin an, soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden und konsequent die Händehygiene und Husten- und Nies-Etikette einzuhalten. So kann jeder Bürger sich und seine Angehörigen vor einer Ansteckung schützen.
PM Landratsamt Göppingen Gesundheitsamt