Impulse zur Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter: Kirchen und Wohlfahrtsverbände werben für ein Baden-Württemberg-Modell.
Ab 2026 gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Ausgestaltung ist Ländersache. Jetzt schalten sich die Bildungsdezernent*innen der großen christlichen Kirchen, ihre Abteilungen für Kinder- und Jugendarbeit und die Wohlfahrtsverbände in die Debatte in Baden-Württemberg ein. In einem zum 8. November veröffentlichten gemeinsamen Impulspapier schlagen sie ein landesweit geltendes Baden-Württemberg-Modell vor. Kernanliegen dabei ist: Kinder und ihre Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt des Ganztags stehen.
„Kinder sind kein Betreuungsfall. Ein „Baden-Württemberg-Modell“ für Grundschulkinder darf deshalb nicht allein Betreuung organisieren, sondern muss Kindern das bieten, was sie wirklich brauchen: Bildung, Förderung und Beteiligung“, fordert Ordinariatsrätin Ute Augustyniak-Dürr der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Bereits heute sind diese Organisationen als Kooperationspartner von Ganztagsschulen und als Anbieter der Ganztagsbetreuung, sei es im Hort, Hort an der Schule, der verlässlichen Grundschule, oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung tätig. Bei der zukünftigen Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter braucht es eine gemeinsame Leitidee für ein neues Modell, das vom Kind ausgehe und die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt rücken.
Bereits heute sind diese Organisationen als Kooperationspartner von Ganztagsschulen und als Anbieter der Ganztagsbetreuung, sei es im Hort, Hort an der Schule, der verlässlichen Grundschule, oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung tätig. Bei der zukünftigen Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter braucht es eine gemeinsame Leitidee für ein neues Modell, das vom Kind ausgehe und die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt rücken.
Entscheidend ist ein vielseitiges, partizipatives Angebot, das nicht nur am Ort der Schule, sondern auch im Sozialraum verortet sein kann. Dabei weisen die Verfasser*innen des Impulspapiers auch auf die Chancen durch Vielfalt und Kooperation hin und dass der Rechtsanspruch nur in Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen und Organisationen umsetzbar ist. Die Vielfalt des Angebots sowie die Wahlfreiheit für Kinder und Eltern seien ein wesentliches Qualitätsmerkmal.
Besonders herausfordernd für eine hochwertige Umsetzung sei insbesondere der Einsatz von qualifiziertem Personal. „Ohne sichtbare Qualität werden sich die Eltern nicht guten Gewissens für ein Angebot entscheiden. Wer einen gut umgesetzten Rechtsanspruch will, muss für einen entsprechenden Personalschlüssel und eine Basisqualifikation für pädagogische Nicht-Fachkräfte sorgen“, so Giovanna Debatin von der Diakonie Baden und Dr. Markus Mayer vom Diözesancaritasverband Freiburg. „Der Qualitätsrahmen Betreuung muss – wie vom Kultusministerium wiederholt zugesagt – zwingend überarbeitet werden“ fordern Dr. Maria Hackl vom Diözesancaritasverband Rottenburg-Stuttgart und David Nausner von der Diakonie Württemberg.
Laut der Verfasser*innen des Impulspapiers braucht es zur Umsetzung des Rechtsanspruchs eine landesweite Rahmenvereinbarung zwischen dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, dem Sozial- und Kultusministerium sowie den kommunalen und freien Trägern erarbeitet werden. „Ein solcher Rahmen soll einen Flickenteppich verhindern und damit die örtlichen Institutionen und Organisationen entlasten, damit sie sich voll und ganz auf die inhaltliche Kooperation fokussieren können“, meinen Landesjugendpfarrer Matthias Rumm und der Leiter des Bischöflichen Jugendamts der Diözese Rottenburg-Stuttgart Michael Medla.
Den kirchlichen Organisationen ist dabei eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wichtig. Diese zeigt sich darin, dass den örtlichen Organisationen für ein vielseitiges und sozialräumliches Angebot auch entsprechende Ressourcen bereitstehen. Eine übergeordnete Koordination, idealerweise bei einem freien Träger angesiedelt, ermögliche es, die unterschiedlichen Träger erfolgreich mit einzubeziehen.
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Rechtsanspruch auch in den Ferien gelte. Hier besteht bereits eine Vielzahl an bewährten Angeboten, sowohl in der Kinder- und Jugendarbeit wie Waldheime, Camps und Ferienlager als auch in der bereits bestehenden Ganztagsbetreuung. „Uns ist wichtig, dass diese Angebote anspruchserfüllend sind und ortsunabhängig genutzt werden. Sie stellen ein wichtiges informelles Bildungsangebot für junge Menschen über Schulgrenzen hinweg dar.“, betonen der Freiburger BDKJ-Diözesanleiter Raphael Würth und Kerstin Sommer von der Evangelischen Jugend in Baden.
Das nun veröffentlichte Impulspapier soll eine Debatte anstoßen und wird deshalb in den kommenden Wochen und Monaten in Gespräche mit Politiker*innen und weiteren möglichen Träger*innen eingebracht.
Das Impulspapier „Gemeinsames Verständnis für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz“ ist eine gemeinsame Initiative der beiden großen christlichen Kirchen in Baden-Württemberg, der Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas sowie der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit der evangelischen Jugend und des BDKJ Baden-Württemberg. Das Impulspapier kann unter www.bdkj.info/ganztag heruntergeladen werden.
PM Evangelisches Jugendwerk in Württemberg (EJW)