Geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung

Der Bund plant eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei geht es um die Ausweisung von Tempo 30 durch die Kommunen, das Radfahren mit Kindern und den Umgang mit E-Bikes. Was völlig fehlt ist eine Strategie zur Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen.

Tempo 30 innerorts

Künftig sollen die Städte und Gemeinden aus Sicherheitsgründen vor Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen auch dann Tempo 30 ausweisen dürfen, wenn es sich um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt. Der Nachweis eines Unfallschwerpunktes ist dafür nicht mehr erforderlich. Entgegen vieler Berichterstattungen in Medien handelt es sich jedoch keineswegs um die erleichterte Einbindung von Hauptdurchgangsstraßen in Tempo 30-Zonen. Vielmehr muss die Tempo 30-Regelung auf kurze, bis zu 300 Meter lange Abschnitte beschränkt bleiben (um „den Verkehrsfluss nicht zu gefährden“). Als ob dies noch nicht Bürokratie genug wäre, gibt es weitere Vorgaben. So sollen die Anordnungen „so weit möglich“ auf die Öffnungszeiten der Kitas und Schulen (und was ist mit den Pflegeeinrichtungen?) beschränkt werden. Und Tempo 30 darf ausdrücklich nur aus Verkehrssicherheitsgründen, nicht aber etwa zur Lärmreduzierung, verhängt werden. Die Länder haben bei der Temporegelung mehr Rechte für die Kommunen erkämpft. Das was jetzt vom Bund kommt ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beiträge für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.as was jetzt vom Bund kommt ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beiträge für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.as, was jetzt vom Bund kommt, ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Radfahren mit jüngeren Kindern

Bis Kinder acht Jahre alt werden, dürfen sie nicht auf der Fahrbahn, sondern müssen auf dem Gehweg fahren (Achtung: Der Radweg ist für Kinder dieses Alters nicht erlaubt! Siehe § 2 Abs. 5 StVO). Die folgenden zwei Jahre dürfen sie frei zwischen Fahrbahn und Gehweg/Radweg wählen, anschließend wird der Gehweg tabu.

Und was machen die Eltern, die ihre Kinder beim Radfahren begleiten wollen und müssen? Sie stecken häufig im Dilemma: Auf dem Gehweg dürfen sie nicht radeln. Und von der Fahrbahn aus kann schnell mal durch parkende Fahrzeuge die Sicht auf den Nachwuchs versperrt werden. Es gab sogar schon den Fall, dass Eltern straßenverkehrsrechtlich alles korrekt gemacht haben, nach einem Unfall ihres Kindes auf dem Gehweg aber wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verurteilt wurden.

Längst überfällig ist es, die absurde Situation aufzulösen, dass Kinder und ihre Aufsichtspersonen in Deutschland nicht rechtssicher gemeinsam auf einem Weg Radfahren können. Mit der Änderung der StVO wird beabsichtigt, „eine geeignete Aufsichtsperson“ im Mindestalter von 16 Jahren mit den Kindern gemeinsam auf den Gehwegen fahren zu lassen. Die gemeinsame Gehwegnutzung wird jedoch in vielen Fällen die Konflikte zwischen Radfahrer- und FußgängerInnen verstärken. Besser wäre es, Aufsichtspersonen und Kindern auch freizustellen, gemeinsam einen Radweg zu benutzen. Realitätsfern bleibt die Regelung, dass auf dem Gehweg radelnde Kinder (und damit auch die begleitenden Eltern) beim Überqueren der Fahrbahn absteigen müssen.

E-Bikes auf Radwegen

Der Bund beabsichtigt, E-Bikes künftig mit Mofas verhaltensrechtlich gleichzustellen. Was das Bundesverkehrsministerium jedoch genau unter „E-Bike“ versteht bleibt unklar. Im Verordnungsentwurf heißt es dazu: „E-Bikes im Sinne dieser Änderung sind einspurige Fahrzeuge, die sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren lassen, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt.“ Diese formulierungstechnische Meisterleistung lässt selbst Verkehrsjuristen etwas ratlos zurück. Es bleibt unklar, ob Elektromofas (beschränkt auf 25 km/h) oder die deutlich schnelleren S-Pedelecs (Elektrounterstützung bis 45 km/h, wenn zugleich in die Pedale getreten wird; diese sind rechtlich Kraftfahrzeuge) gemeint sind.

Was auch immer gemeint ist: Innerorts dürfen die Kommunen mittels eines neuen Zusatzzeichens „geeignete Radwege“ freigeben. Außerorts dürfen diese Fahrzeuge künftig generell auf Radwegen fahren.

as was jetzt vom Bund kommt ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beiträge für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.as was jetzt vom Bund kommt ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beiträge für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.as was jetzt vom Bund kommt ist ein richtiger, aber leider nur halbherziger Schritt. Wir Grünen fordern, dass die Kommunen nicht nur an einzelnen ausgewählten Stellen, sondern innerorts generell über Tempolimits entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit vor Ort selbst am besten einschätzen und leisten damit einen wesentlichen Beiträge für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen

Was in der StVO-Novelle völlig fehlt sind Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen. Zum Hintergrund: Mit die häufigsten und schwerwiegendsten Radverkehrsunfälle sind die, bei denen Auto- und vor allem Bus- und LKW-Fahrer in Mündungs- und Kreuzungsbereichen rechts neben ihnen wartende oder von hinten heranfahrende Radfahrer beim rechts Abbiegen übersehen (toter Winkel!). Einige Staaten und Städte haben darauf reagiert, indem sie Radfahrenden unter bestimmten Umständen das Abbiegen bei Rot erlauben. Klingt gefährlich, reduziert aber tatsächlich das Unfallrisiko. Eine der Bedingungen kann sein: Die/der Radfahrende muss am Mündungsbereich stoppen und sich davon überzeugen, dass von links kein Fahrzeug kommt und von geradeaus niemand nach links abbiegen möchte. Die rote Ampel wird also für den Radverkehr zum Stoppschild. Es ist bedauerlich, ja sogar erbärmlich, dass die Bundesregierung noch nicht einmal bereit ist, sich mit den Erfahrungen andernorts zumindest mal auseinander zu setzen. Zumal sich auch deutsche Kommunen dafür einsetzen.

PM

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