Seit dem 1. August 2026 gilt in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Der Anspruch wächst schrittweise und gilt zunächst für Kinder, die in diesem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen. 2029/2030 sollen alle Kinder in den Klassen 1-4 den Anspruch auf bis zu acht Stunden an Werktagen haben, die Unterrichtszeiten und Ganztagesangebote umfassen.
ver.di Baden-Württemberg begrüßt die Umsetzung des Rechtsanspruchs, fordert aber, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung anzupassen:
Jan Bleckert, ver.di Landesfachbereichsleiter öffentlicher Dienst: „Mit dem Beginn des Rechtsanspruchs darf die politische Verantwortung nicht enden. Ganztägige Bildung und Betreuung braucht verbindliche Qualitätsstandards, ausreichend qualifiziertes Personal und eine Finanzierung, die nicht dazu führt, dass Kommunen und Beschäftigte die Lücken schließen müssen. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung darf nicht zu Lasten der Beschäftigten und der Kinder und ihrer Eltern umgesetzt werden. Sie dürfen nicht wieder die Leidtragenden der systematischen Unterfinanzierung der Kommunen werden.“
Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen angekündigt, sich an den laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Bis 2030 sollen die Kommunen mit insgesamt mehr als 600 Millionen Euro unterstützt werden. Ab 2030 ist eine Beteiligung des Landes in Höhe von 68 Prozent der Realkosten vorgesehen.
Für ver.di bleibt jedoch entscheidend, ob diese Finanzierung tatsächlich die Kosten einer qualitativ guten Ganztagsförderung abdeckt. Pauschale Erstattungsbeträge dürfen nicht dazu führen, dass Kommunen bei steigenden Personal-, Sach- und Betriebskosten sparen müssen. Gerade die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe wissen, dass Qualität nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Sabine Leber-Hoischen, Vorsitzende des Landesfachgruppenvorstandes Erziehung, Bildung und soziale Arbeit bei ver.di Baden-Württemberg:
„Ganztag ist mehr als Aufbewahrung. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen, pädagogische Angebote, Beteiligung, Förderung und Schutz. Dafür braucht es gut qualifizierte Beschäftigte und ausreichend Zeit. Wenn die Finanzierung nicht mit dem tatsächlichen Bedarf Schritt hält, landen die Folgen am Ende bei den Kindern und den Beschäftigten. Der Ganztag muss ein attraktives Arbeitsfeld für die Beschäftigten und ein guter Lebens- und Lernort für die Kinder sein.“
Besonders kritisch sieht ver.di die Frage der Inklusion. Kinder mit Behinderungen und mit besonderem Unterstützungsbedarf müssen im Ganztag von Anfang an mitgedacht werden. Inklusion darf nicht davon abhängen, ob eine einzelne Kommune zusätzliche Mittel aufbringen kann oder ob zufällig ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Die Erfahrungen aus dem Kita-Bereich zeigen, wohin eine unzureichende Personal- und Finanzplanung führen kann. Der Ganztag darf nicht zum nächsten Bereich werden, in dem Fachkräftemangel, Personalknappheit und steigende Anforderungen durch Überlastung der Beschäftigten kompensiert werden.
Ariane Raad, Branchenkoordinatorin für Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei ver.di Baden-Württemberg: „Wir brauchen jetzt verbindliche Qualitätsstandards für den Ganztag. Dazu gehören ausreichende Personalschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, Zeit für Vor- und Nachbereitung, verlässliche Arbeitsbedingungen und eine gesicherte Finanzierung. Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und Betreuung – und Beschäftigte haben ein Recht darauf, diese Arbeit unter guten und geeigneten Bedingungen leisten zu können.“
Dabei muss auch die Expertise der Kinder- und Jugendhilfe stärker berücksichtigt werden. Ganztägige Bildung und Betreuung ist nicht allein eine schulpolitische Aufgabe. Sie berührt ebenso Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, des Kinderschutzes, der sozialen Arbeit und der Inklusion.
ver.di fordert deshalb vom Land Baden-Württemberg und den Kommunen:
• verbindliche landesweite Qualitätsstandards für den Ganztag,
• eine sichere und dauerhafte Finanzierung der tatsächlichen Personal- und Sachkosten,
• ausreichendes und qualifiziertes pädagogisches Personal,
• verbindliche Regelungen für Inklusion und individuelle Förderung,
• ausreichende Zeiten für Vorbereitung, Dokumentation, Kooperation und Elterngespräche,
• attraktive Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg