Über 13,2 Millionen Euro für die Schaffung von mehr als 150 kommunalen Flüchtlingsbeauftragten

Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Verbesserung der Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben.

„Der anhaltende Zugang von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg stellt nicht nur das Land vor große Herausforderungen, sondern vor allem auch Kreise, Städte und Gemeinden. Die Aufgabe gewinnt an Gewicht, Flüchtlinge so aufzunehmen, dass Konflikte mit der Bevölkerung möglichst vermieden und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden“, sagte Ministerin Bilkay Öney heute (22. Dezember 2015).

Das Ministerium für Integration unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe und nutzt dafür sein Förderprogramm VwV-Integration. Bereits im August 2015 hat es Kommunen und kommunale Landesverbände darüber informiert, dass auch die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zu diesem Zweck gefördert werden können.

Der entsprechende Fördertatbestand sieht eine dreijährige Förderung für die Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune vor. Diese soll im Flüchtlingsbereich zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten sein. Sie soll die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mitsteuern.

Dieses Angebot für die Förderrunde 2016 ist bei den Kommunen auf sehr großes Interesse gestoßen. Damit die Flüchtlingsbeauftragten rasch ihre Tätigkeit aufnehmen können, hat die 16-köpfige Jury, die Empfehlungen zu Förderungen nach der VwV-Integration abgibt, auf Vorschlag des Integrationsministeriums die Anträge für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte bereits vor der regulären Jurysitzung im Januar 2016 begutachtet.

Anschließend hat das Ministerium über die Förderung entschieden. Nachdem im zweiten Nachtrag zum Landeshaushaltsplan 2015/2016 zusätzliche Mittel für dieses Förderprogramm bereitgestellt wurden, kann für alle antragstellenden Kreise, Städte und Gemeinden mindestens ein Antrag bewilligt werden. Diese 158 Maßnahmen umfassen ein Fördervolumen von über 13,2 Millionen Euro. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ergeht ein Teil der Bewilligungsbescheide noch dieses Jahr, der Rest folgt Anfang 2016. Die Jury wird im Rahmen der regulären Sitzung über nur noch wenige weitere Anträge für Flüchtlingsbeauftragte und über die Anträge zu den übrigen Fördertatbeständen der VwV-Integration entscheiden.

„Das Antragsvolumen hat sich im Vergleich zur Förderrunde 2015 mehr als verdoppelt. Die Steigerung beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen im Flüchtlingsbereich. Dies zeigt, dass die Kommunen hier sehr engagiert sind und dass wir mit der Förderung von Flüchtlingsbeauftragten die richtige Antwort gefunden haben“, so Ministerin Öney.

Peter Hofelich zur Förderung in seinem Wahlkreis: „Ich freue mich, dass auch zwei Anträge aus unserem Wahlkreis Göppingen bedacht wurden. Wir setzen damit die praktisch und finanzwirksame Unterstützung des Landes für seine Kommunen in dieser Ausnahmesituation fort. Im Landkreis Göppingen haben wir eine enorme Welle der Hilfsbereitschaft und des ehrenamtlichen Einsatzes erlebt. Gerade deshalb ist hauptamtliche Stützung dieses Einsatzes notwendig. Weil die Integration derer, die bei uns bleiben werden, jetzt mit Sprache, Bildung, Wohnung und Beschäftigung gelingen muss, ist personeller Einsatz notwendig. Für uns als Sozialdemokraten geht das Hand in Hand damit, dass wir uns auch der Anliegen  der hiesigen Bürgershaft mit sozialen Bedürfnissen für bezahlbaren Wohnraum und eine existenzsichernde Beschäftigung verstärkt annehmen. Wir bewähren uns jetzt im Miteinander!“

Liste der geförderten Flüchtlingsbeauftragten

Hintergrundinformationen:

Dem Förderprogramm liegt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (kurz VwV-Integration) vom 12. August 2013 zugrunde. Sie kann im Internet heruntergeladen werden.

PM

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