Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2027 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2026 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2026.
In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung und Digitalisierung an Gedenkstätten inklusive digitaler Lernangebote;
- Vorrang haben zudem Projekte, die der Inklusion und Barrierefreiheit dienen;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Heilbronner Straße 35
(Postanschrift: Vordernbergstraße 6)
70191 Stuttgart
Telefon: 0711/164099-31, 0711/164099-56 und 0711/164099-704
E-Mail: gedenkstaettenfoerderung@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
PM Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW)