Kritik am Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – ver.di bestärkt scharfe Ablehnung des Bundesrats – Vizevorsitzende Behle: „Angebliche Entlastung ist ein Witz“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stärkt die harte Kritik aus dem Bundesrat am sogenannten Länder- und Kommunalentlastungsgesetz und fordert die Bundesregierung auf, die komplett überschuldeten Kommunen in Deutschland endlich nachhaltig auszustatten. „Die Kommunen häufen allein mit der Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben immer neue Rekorddefizite an – das ist sozialpolitischer Sprengstoff, weil es die Daseinsvorsorge gefährdet“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle einen Tag vor der Bundesratssitzung an diesem Freitag (12. Juni 2026).

Der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe minimale Finanzhilfen in dieser Wahlperiode vor, nämlich für den Zeitraum von vier Jahren jeweils rund eine Milliarde Euro. Die Kommunen hätten aber das letzte Jahr bereits mit einem Gesamtdefizit von 32 Milliarden Euro abgeschlossen, zudem betrage der aktuelle Stand der kommunalen Kassenkredite jetzt schon knapp 42 Milliarden Euro. „Die angebliche Entlastung ist kaum mehr als ein Witz – und dann noch ohne Pointe“, erklärte Behle. Dass die Mittel laut Gesetzentwurf über die Länder an die Kommunen weitergeleitet werden sollen, birgt laut Behle zudem das Risiko, dass dies nicht voll umfänglich geschehe. „Auch warum die Stadtstaaten, die ebenfalls kommunale Aufgaben wahrnehmen, dabei herausgenommen werden, erschließt sich uns nicht“, fügte sie hinzu.

An diesem Freitag (12. Juni 2026) befasst sich der Bundesrat mit dem Kommunalentlastungsgesetz, das die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag von 2025 vereinbart haben. Der Finanzausschuss des Ländergremiums betont in seiner Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung (TOP 25), der vorliegende Gesetzentwurf sei „unzureichend“, um die bestehenden Probleme der Kommunalhaushalte zu lösen. Von der Bundesregierung wird ein „angemessenerer, wirksamer Beitrag“ zum Abbau der Altschulden sowie eine strukturelle Entlastung der Kommunen insgesamt gefordert. Auch die drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hatten den Entwurf zuvor scharf zurückgewiesen. Er sei „in keiner Weise geeignet“, die Finanzprobleme zu lösen.

ver.di-Vize Behle sagte, das kommunale Finanzdefizit sei eine Folge falscher Verteilung: „Das ist ein struktureller Fehler im System: Die Kommunen tragen ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen.“

Gerade in den Kommunen erlebten die Menschen, ob ihr Staat funktioniere oder nicht: bei Kinderbetreuung, ÖPNV, Freizeitangeboten, Bürgerdiensten. „Wenn die Menschen sehen, dass notwendige Dienstleistungen immer weiter reduziert werden, weil kein Geld da ist, nährt das Zweifel an der Demokratie.“

Behle forderte eine Stärkung der staatlichen Einnahmen, insbesondere durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer. So könne eine Soforthilfe, eine Altschuldenübernahme und ein dauerhaft höherer Steueranteil für die Kommunen finanziert werden. Behle: „Jedes neue Gesetz muss dem Konnexitätsprinzip folgen: Wer bestellt, der bezahlt.“ Folgekosten für Entscheidungen auf Bundesebene, etwa der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung, seien komplett vom Bund zu übernehmen. Gleiches gelte für die Länder.

Die Gewerkschafterin machte darauf aufmerksam, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auskömmlicher kommunaler Finanzausstattung befassen werde. Zwei Landkreise aus Sachsen-Anhalt (Mansfeld/Südharz und Salzlandkreis) hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung ihres Landesverfassungsgerichts eingereicht, das die Finanzausstattung der Kommunen unter den Vorbehalt eines leistungsfähigen Landeshaushalts stellte – und damit in dessen Abhängigkeit. Sollten die Landkreise vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnen, so Behle, könnte der kommunale Mindestbedarf – für Pflichtaufgaben plus eine freie Spitze – gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes ein unverhandelbarer Posten in den Landeshaushalten werden. „Wenn das höchste Gericht im Sinne der Kommunen entscheidet, würde das ihren Anspruch auf eine angemessene finanzielle Ausstattung sehr stärken“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2026 erwartet.

 

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