Ab dem 12. Juni 2026 findet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) überall in der Europäischen Union Anwendung. Während die deutsche Bundespolitik bei der Umsetzung einen restriktiven Kurs eingeschlagen hat, verbleiben Spielräume auf der Ebene der Länder. Der Flüchtlingsrat appelliert an die neue baden-württembergische Landesregierung, diese Spielräume im Sinne einer menschlichen Flüchtlingspolitik zu nutzen. Statt die Bewegungsfreiheit geflüchteter Menschen weiter einzuschränken und neue Hafteinrichtungen zu bauen, sollte der Fokus auf dem Schutz vulnerabler Personen liegen.
Die GEAS-Reform verspricht europäische Solidarität, schränkt in der Praxis aber an vielen Stellen die Rechte geflüchteter Menschen ein. Seit Monaten warnen Menschenrechtsorganisationen vor beschleunigten Grenzverfahren, haftähnlicher Unterbringung und höheren Hürden beim Rechtsschutz. Trotz der europäischen Texte und der nationalen Anpassungsgesetze verbleiben jedoch Spielräume bei der Umsetzung und Anwendung der Reform in den Bundesländern. „Wir fordern die neue Landesregierung dazu auf, verbleibende Spielräume dafür zu nutzen, Schaden zu begrenzen und sich bei der Umsetzung Grund- und Menschenrechte ernst zu nehmen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.
Zum Beispiel ermöglicht es das GEAS-Anpassungsgesetz den Ländern, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten. Dort sollen Menschen festgehalten werden, für deren Asylantrag eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Außerdem gibt es mit der Reform weitreichende Möglichkeiten, Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen in ihrer Bewegungsfreiheit noch weiter einzuschränken, als dies in Deutschland ohnehin schon der Fall ist, zum Beispiel durch das Verhängen von sogenannten „Nacht- und Tagzeitverfügungen“. „Wir fordern die Landesregierung auf, von der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren abzusehen – weder in Form eigenständiger Einrichtungen noch durch die Hintertüre in bereits bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen“, so Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.
Außerdem schafft die GEAS-Reform neue Asylverfahren an der Grenze – auch in Deutschland. Ähnlich wie aktuell beim Flughafenverfahren sollen Menschen hierbei in haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden, wobei juristisch so getan wird, als seien die Betroffenen gar nicht eingereist („Fiktion der Nichteinreise“). Tatsächlich ist Baden-Württemberg rechtlich dazu verpflichtet, 15 Plätze für derartige Verfahren einzurichten. Dass die Landesregierung allerdings bereits angekündigt hat, in diesem Zuge eine neue Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen einrichten zu wollen, ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats dramatisch: „Es ist und bleibt falsch, Menschen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen einzusperren. Wir fordern die Landesregierung auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Plätze auf das absolute Minimum zu beschränken und GEAS nicht zum Anlass zu nehmen, neue Haftkapazitäten zu schaffen, die weit über diese Verpflichtung hinausgehen“, so Lucia Braß vom Flüchtlingsrat.
Bislang hat die baden-württembergische Landesregierung noch kaum zur GEAS-Umsetzung im Bundesland kommuniziert. Schon seit Monaten fordert der Flüchtlingsrat mehr Transparenz bei der Umsetzung der Reform sowie eine Einbindung relevanter Akteur*innen, wie zivilgesellschaftlicher Organisationen, Verbänden oder Selbstorganisationen. Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich, GEAS solle „konsequent und menschenrechtskonform“ umgesetzt werden. Bleibt zu hoffen, dass sich die Konsequenz auf die Menschenrechte bezieht.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg engagiert sich als gemeinnütziger Verein in ganz Baden-Württemberg für geflüchtete Menschen. Wir unterstützen durch Beratungen und Schulungen, stellen umfassende Informationen zur sozialen und rechtlichen Situation in Baden-Württemberg zur Verfügung und informieren über die Asyl- und Migrationspolitik. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit der Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzen wir uns für die Rechte Geflüchteter und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit Pro Asyl und den anderen Landesflüchtlingsräten zusammen.
PM Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.