Treueversprechen des designierten Bischofs von Rottenburg-Stuttgart Dr. Klaus Krämer

Der designierte Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Prälat Dr. Klaus Krämer, hat am Donnerstag (21. November) vor Ministerpräsident Winfried Kretschmann Treue zum Verfassungsstaat in Bund und Land versprochen. Er folgt auf Bischof Dr. Gebhard Fürst, der von 2000 bis 2023 das Amt bekleidet hatte, und wird am 1. Dezember im Dom St. Martin zu Rottenburg geweiht werden.

„Ich freue mich ganz besonders, dass mit der Wahl und Ernennung von Prälat Dr. Klaus Krämer zum Bischof von Rottenburg-Stuttgart ein ‚Landeskind‘ ausgewählt wurde. Die Kirchen sind eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land. Wir brauchen daher Kirchen, die sich mutig einbringen und zupackend mitgestalten – mit einem klaren Blick für das, was rechts und links ihres bestellten Ackers liegt. Denn nur dann kann die Kirche Antworten bieten für jene, die in anderen Milieus und Welten beheimatet sind.“

Von Seiten des Landes wohnte auch der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl der Eidesleistung bei. Die katholische Diözese Rottenburg-Stuttgart war durch Mitglieder des Domkapitels, des bischöflichen Ordinariats und des Katholikenrates vertreten.

„Ich freue mich darauf, die gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung fortzusetzen und kann dies mit voller Überzeugung auch für die vielen Männer und Frauen sagen, die mich in unserer Diözese auf allen Ebenen mit großem Engagement und hoher Sachkompetenz unterstützen. Wir wollen uns gemeinsam für das Wohl aller Menschen unseres Landes einsetzen“, betonte Dr. Klaus Krämer.

Historische Grundlage ist das Reichskonkordat von 1933

Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird vom Domkapitel gewählt und vom Papst ernannt. Vor der Einführung ins Bischofsamt findet gemäß dem Konkordat von 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem damaligen Deutschen Reich ein „Treueid“ des designierten Bischofs mit vertraglich vorgegebenem Wortlaut statt. Die Weihe von Prälat Dr. Klaus Krämer zum Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und feierliche Amtseinführung findet am 1. Dezember 2024 mit einem festlichen Pontifikalamt im Dom St. Martin zu Rottenburg statt.

Neben dem Treueversprechen sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 beispielsweise das Bischofswahlrecht des Domkapitels, die Religionsfreiheit oder der Schutz des Seelsorgegeheimnisses festgeschrieben. Das Reichskonkordat bindet, wie das Bundesverfassungsgericht 1957 geurteilt hat, auch die Bundesrepublik Deutschland. Ein vergleichbares Treueversprechen gibt es für andere Religionsgemeinschaften als die katholische Kirche nicht.

Veränderte Bedeutung im heutigen historischen Kontext

Die Bedeutung des Treueversprechens hat sich unter dem Grundgesetz radikal geändert. „Die Treue des Bischofs gilt heute einem freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaat“, so der Ministerpräsident. „Einem weltanschaulich neutralen Staat, dessen freiheitliches Religionsverfassungsrecht aber offen ist für die Kooperation, auf die beide Seiten – Staat und Kirche – angewiesen sind.“

Entsprechend hat sich die Form des Treueversprechens, im Reichskonkordat noch als Eidesleistung „in die Hand des Reichsstatthalters“ vorgesehen, den veränderten staatsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Der designierte Bischof von Rottenburg-Stuttgart unterzeichnete die vorgeschriebene Erklärung an Eides statt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag damit auf den Ansprachen des Ministerpräsidenten und des künftigen Bischofs. Beide Seiten betonten die guten wechselseitigen Beziehungen und vergleichbaren Herausforderungen.

„Als Kirche bringen wir uns ein in die verschiedensten Lebensbereiche unserer Gesellschaft: in den Schul- und Bildungsbereich, durch ein vielfältiges soziales und diakonisches Engagement, auf den verschiedensten Feldern des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Wir tun dies in enger ökumenischer Verbundenheit und wir stehen in regelmäßigem Austausch und kontinuierlicher Abstimmung mit der Landesregierung und den ihr nachgeordneten Landesbehörden – das ‚Vier-Kirchen-Format‘ hat sich auf den verschiedensten Feldern bewährt und ist Ausdruck dieser über viele Jahrzehnte hinweg gewachsenen Kultur des Miteinanders und der Kooperation. Dafür sind wir dankbar. Wir wollen und wir werden uns auch in Zukunft einbringen“, sagte der designierte Bischof zu.

„Auch wenn Staat und Kirche im Interesse beider Seiten getrennt sind, so eint uns, dass wir am Ende beide für die Menschen verantwortlich sind. Ich freue mich daher auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Landesregierung pflege daher, so der Ministerpräsident, nicht nur gute und tragfähige Beziehungen zur katholischen Kirche, sondern ebenso zu den evangelischen Landeskirchen, den kleineren christlichen Gemeinschaften und vielen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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