- Neues Rechtsgutachten zeigt: Restriktive Auslegung der StVO durch Verkehrsbehörden verstößt gegen Grundgesetz
- Verfassungskonforme Auslegung ist durchaus möglich und würde Kommunen mehr Spielraum für Tempo 30, Rad- und Fußverkehr geben
- DUH bietet Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung von verfassungskonformer StVO-Auslegung an und fordert dringend Reform
Die gegenwärtige Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht und ist daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO, die das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet, ist laut Gutachten jedoch durchaus möglich und hätte weitreichende praktische Konsequenzen für Kommunen. Örtliche Straßenverkehrsbehörden müssten rechtmäßige Verkehrskonzepte beispielsweise mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerüberwegen oder Radfahr- und Busstreifen dadurch künftig zwingend umsetzen. Die DUH bietet Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung einer verfassungskonformen StVO-Auslegung an und fordert die dringend notwendige Reform, die die Mobilitätswende beschleunigt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Rechtsgutachten ist bahnbrechend, denn es zeigt: Kommunen könnten schon heute mehr für die Verkehrswende und für Saubere Luft tun. Mehr Tempo 30, Radwege und Busspuren – all das wäre schon mit der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich. Die aktuelle restriktive Auslegung der Straßenverkehrsordnung durch Straßenverkehrsbehörden und die momentane Rechtsprechung ist eindeutig verfassungswidrig und muss schnellstmöglich korrigiert werden. Wir möchten die Kommunen daher ermutigen, dagegen auf dem Rechtsweg vorzugehen. Nicht zuletzt zeigt das Gutachten auch auf, wie einengend und rückwärtsgewandt die jetzige StVO ist. Wir brauchen dringend eine echte Reform des Straßenverkehrsrechts, die eine zukunftsfähige Stadt- und Verkehrsplanung erleichtert und die Mobilitätswende beschleunigt.“
Auch der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen wäre bei verfassungskonformer Auslegung der StVO künftig nicht mehr erforderlich, sofern ein entsprechendes kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dieser Nachweis stellt für Kommunen bislang oft eine Hürde dar und bremst damit die Mobilitätswende aus. Um eine unmissverständliche Rechtsgrundlage sicherzustellen, fordert die DUH bei der überfälligen StVO-Novelle die Streichung des Nachweises.
Link:
Das Rechtsgutachten finden Sie hier: https://l.duh.de/p240528
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)